Gegen Fallwildbeseitigung. Gute Gründe gegen Ausnutzung von Jägern

Wer seinen Zeitgenossen die Berechtigung der Jagd mit ihrer Nützlichkeit zu erklären versucht, wird vermutlich auch die Beseitigung von Fallwild anführen. Wie wir an anderer Stelle diskutiert haben, halten wird diese Argumentation für grundsätzlich falsch. Gegen die kosten- und gegenleistungslose Beseitigung von Fallwild durch Jäger sprechen aber auch eine Reihe anderer, handfester Gründe.                ´          

Fehlender Versicherungsschutz
Wie „Wild und Hund“ in der Ausgabe 16/2010 berichtet, genießen Jäger beim Beseitigen von Fallwild auf Straßen keinen Versicherungsschutz. Das Magazin zitiert die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland Pfalz und Saarland, die im Juni 2010 einem Jäger, der sich beim Bergen von Fallwild verletzt hatte, Entschädigungsleistungen verweigerte, da Straßen und Randstreifen nicht zum Jagdrevier gehörten. Die Betreuung öffentlicher Straßen sei vielmehr Aufgabe der Straßenmeisterei. Gerade auf Straßen mit viel Fallwild, die stark befahren sind und wo in den Morgen- und Abendstunden die Sicht stark eingeschränkt ist, besteht aber für den Jäger eine nicht unerhebliche Unfallgefahr. Es ist nicht abschließend geklärt, wie private Versicherungen eine Schädigung in diesem Zusammenhang bewerten würden. Das Risiko liegt also trotz gesetzlicher und möglicherweise auch privater Absicherung ausschließlich beim Jäger.
                      
Waffen- und Jagdsteuer
Jäger werden in der Regel mit Hilfe der Jagdsteuer zur Kasse gebeten. Zwar schien die Entwicklung in zur Aufgabe dieser Steuer zuletzt positiv zu verlaufen, allerdings hat sich zum einen z.B. der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen darauf eingelassen, einen Kuhhandel „Jagdsteuerverzicht gegen Fallwildbeseitigung einzugehen“ und damit eine neue und unnötige Selbstverpflichtung geschaffen, zum anderen signalisierte die neue rot-grüne Minderheitsregierung in NRW bereits, dessen ungeachtet wieder zur Jagdsteuer zurückkehren zu wollen.
Weiters hat nicht nur die Stadt Stuttgart die Idee gehabt, privaten Legalwaffenbesitzern eine Waffensteuer aufzubürden. Auch Jäger sind davon – diskutiert wird „ab der dritten Waffe“ – betroffen. Bislang ist die Entscheidung über solche Ideen entweder nicht durchgesetzt (Iserlohn) oder aber vertagt (Stuttgart) worden. Damit ist die Idee der Waffensteuer aber erstens nicht bundesweit aufgegeben worden. Und zweitens gibt es andere finanzielle Bürden im Zusammenhang mit privatem Legalwaffenbesitz durch Jäger wie z.B. eine Zahlungsverpflichtung für beanstandungslose, anlasslose Aufbewahrungskontrollen.

Kurzwaffenbedarf
Schließlich gibt es nicht selten Forderungen von in der Regel jagdlich unbedarften Politikern, Jägern den Besitz von Kurzwaffen zu verbieten oder zu erschweren. Nicht nur, dass das jagdliche Schießen davon betroffen ist (die Anforderungen an diese Waffen stehen zum Teil denen an praxisgerechte Kurzwaffen für den Fangschuss deutlich entgegen, so dass Jäger eigentlich einen Mehrbedarf hätten, wenn sie aktiv schießen), sondern auch der Wert einer Kurzwaffe für die Fallenjagd (eine möglicherweise allerdings „vom Aussterben bedrohte“ Jagdart, wenn sich rot-grüne Positionen durchsetzen) oder die Nachsuche wird ebenfalls negiert. Vom Nutzen der .44 Magnum in der Dickung abgesehen – welche Waffe wird ein Jäger, der zu einem durch ein Auto schwer verletzten Rehbock gerufen wird, wohl mitbringen? Wohl eher die Pistole 9 x 19 als den Repetierer 8x57 IS mit 3,5 – 12 x 56 Glas, nicht wahr. Damit wird Jägern faktisch das „Arbeitszeug“ Kurzwaffe verweigert.
                      
Entgegen der Behauptungen z.B. des LJV NRW und anderer gibt es nicht nur keine Pflicht zur Fallwildbeseitigung, sondern diese ist auch noch risikoreich (kein Versicherungsschutz) und als „öffentlicher Dienst“ ohne Gegenleistung. Stattdessen wird die Jagd nicht nur grundsätzlich aus weltanschaulichen Motiven erschwert, sondern auch im Hinblick auf für die Beseitigung von Fallwild relevante Größen (Jagdsteuer, Waffensteuer, Kontrollgebühr, Kurzwaffenächtung). Zudem werden Jäger an Stelle der Jagd ohnehin schon zunehmend in die Rolle des Wildbeseitigers oder –entsorgers gedrängt („Wald vor Wild“, Sauen-„Plage“, Ausnehmen von Federwildgelegen etc.), so dass man dieser Tendenz nicht Vorschub leisten sollte. Die Farbe Orange, die bei Gesellschaftsjagden für alle Beteiligten auch als Oberbekleidung sinnvoll ist, sollte die einzige Gemeinsamkeit zwischen Jägern und Müllmännern sein.