- Jäger, die mit Jagdwaffen und Munition reisen, um in Ländern außerhalb der EU zu jagen keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellen
- vereinfachte und unbürokratische Verfahren für die Abwicklung dieser Waffenmitnahmen in Übereinstimmung sind und nicht im Widerspruch mit der Absicht der EU stehen, den Waffenschmuggel wirkungsvoll zu bekämpfen (und der Gegenvorschlag einer Grünen Abgeordneten, Jäger ausdrücklich von den vereinfachten Verfahren auszunehmen somit abzulehnen ist)
- Munition selbstverständlich ein wesentliches Element des Jagdwaffeneinsatz ist und deshalb ebenfalls in den vereinfachten Verfahren berücksichtigt werden muß
Zu den vereinfachten Verfahren gehört die Nutzung des Europäischen Feuerwaffenpasses als einziges Dokument bei der Zollabfertigung (an Stelle von Export-, Import- und Transitdokumenten).
Der SCI hält fest: "The outcome of the LIBE vote and adoption of the amended draft Opinion by MEP Véronique MATHIEU represent a reasonable balance between stepping up the fight against illicit trafficking in firearms and improving security in the EU and globally whilst avoiding unjustified bureaucratic burdens on legitimate users of firearms and ammunition, such as hunters."
Allerdings weist der SCI zu Recht darauf hin, dass es sich bei diesem Votum zunächst um den ersten Schritt eines längeren Prozesses handelt, bevor eine finale Entscheidung dieses Parlaments erfolgt.
Obschon diese Fragestellung der Waffen- und Munitionsmitnahme zunächst nur Auslandsjäger betrifft, hat eine diesbezügliche Entscheidung auch Signalwirkung auf die Jagdausübung und den Legalwaffenbesitz insgesamt. Das genannte Votum der LIBE steht jedenfalls einer Stigmatisierung von Jagdwaffen sehr deutlich im Wege.
Peter J. Terhoven