Berechtigte Forderung: Keine Hundesteuer für Jagdhunde


Der Landesjagdverband (LJV) Hessen hat ein Thema wieder aufgegriffen, das für Außenstehende irrelevant klingen mag, für Jäger mit Hunden aber eine wichtige Rolle spielt. Wie auch im Fall der Jagdsteuer angesichts der Fallwildbeseitigung oder anderer unentgeltlicher (und wie im Fall der Fallwildbeseitigung auf Straßen noch nicht einmal versicherter) Tätigkeiten, blieb die Stimme der Jäger bislang zu vereinzelt und dementsprechend ungehört. Hoffentlich kann diese Initiative des LJV Hessen nun für Abhilfe sorgen - auch über das Bundesland hinaus.
Der LJV Hessen weiter: "Die Städte und Gemeinden sollen Jagdhunde, die in den Jagdrevieren eingesetzt werden, von der Hundesteuer freistellen. Das hat der Landesjagdverband Hessen (LJV) gefordert. Das Land Hessen hat schon vor einiger Zeit das Hundesteuergesetz aufgehoben und damit den Kommunen ermöglicht, eine eigene Steuersatzung zu erlassen und darin Jagdhunde von der Steuer zu befreien. Vor den hessischen Kommunalwahlen, die am 27. März stattfinden, ist laut Möller der richtige Zeitpunkt, um den Kandidaten der Parteien und Wählergemeinschaften in dieser Frage auf den Zahn zu fühlen."
Der LJV bringt die Widersprüchlichkeit der Besteuerung bei Gleichzeitiger Forderung der Hundehaltung auf den Punkt: "'Das Hessische Jagdgesetz schreibt ausdrücklich vor, dass für jedes der rund 4000 hessischen Jagdreviere aus Tierschutzgründen mindestens ein speziell ausgebildeter und geprüfter Jagdhund zur Verfügung stehen muss', erklärt LJV-Präsident Dietrich Möller (Marburg) in einer Pressemitteilung. Diese Vierbeiner würden auch darauf trainiert, angefahrenes oder angeschossenes Wild aufzuspüren, damit die Jäger diese meist tödlich verletzten Tiere möglichst rasch von ihren Qualen erlösen können. 'Allein in Hessen fallen jedes Jahr über 15.000 Rehe, zirka 2.400 Wildschweine und 200 Hirsche und weibliches Rotwild dem Straßenverkehr zum Opfer', berichtet der Jägerpräsident. Oft würden diese Tiere beim Zusammenstoß mit Kraftfahrzeugen nicht sofort getötet, sondern schleppten sich noch schwer verletzt davon. Diese Unfallopfer müssten Jäger und Förster schon allein aus Gründen des Tierschutzes mit ihren Jagdhunden bei jeder Witterung nachsuchen und erlegen. Das gleiche schreibt nach Möllers Worten das Jagdgesetz auch dann vor, wenn ein Wildtier bei der Jagdausübung angeschossen worden und geflüchtet ist. Zudem seien die Grünröcke gesetzlich verpflichtet, bei bestimmten Jagdarten immer ausgebildete und geprüfte Jagdhunde mit sich zu führen. ... Die Jagdhunde würden beispielsweise auch eingesetzt, um im Mai vor der Silage- und Heumahd die Wiesen abzusuchen und Jungtiere wie Rehkitze, Junghasen, Rebhühner und Fasanen rechtzeitig vor den tödlichen Messern des Kreiselmähers zu retten und in Sicherheit zu bringen.... 'Der Einsatz der rund 12.000 Jagdhunde, die in Hessen von den Grünröcken gehalten werden, dient nicht zuletzt dem Tierschutz und liegt deshalb auch im öffentlichen Interesse.' Daher sollten die Kommunen generell auch Jagdhunde – wie Blinden-, Polizei- und Rettungshunde – von der Hundesteuer freistellen. Ansonsten würden die Halter von Jagdhunden, die einen gesetzlichen Auftrag erfüllten, dafür auch noch finanziell bestraft. Eine Reihe von hessischen Städten und Gemeinden habe dies bereits erkannt und trotz ihrer allgemein schwierigen finanziellen Situation die Hundesteuer für Jagdhunde abgeschafft." Diese Initiative sollte Schule machen.