Im Mitteilungsblatt "Kölner Jäger" steht in der jüngsten Ausgabe vom Dezember 2009: "Die Jägerschaften von Köln und Leverkusen haben die Diskussion [ob man unaufgefordert die sichere Aufbewahrung nachweisen muß] zum Anlaß genommen, offiziell bei der für beide Jägerschaften zuständigen Polizeibehörde, dem Polizeipräsidium Köln - dieses Thema anzusprechen. Die Antwort lautet dahingehend, daß man sich zur Zeit der Auffassung, daß keine Handlungsverpflichtung bestehe, anschließt." Diese Meldung zeugt von engagiertem Vorgehen der Kölner und Leverkusener Jäger, Klarheit in die Verwirrung um die Aufbewahrungsdokumentation zu bringen, sie erstaunt jedoch angesichts anderer Berichte.
Was tun, muß ich Quittungen und/oder Fotos einsenden oder nicht? Und was, wenn nicht, bekomme ich dann als vermeintlich Unzuverlässiger prompt Besuch von meinem Sachbearbeiter, oder kann ich nachliefern? Mal sehen, was das Internet - das moderne, schnelle und kostengünstige Kommunikationsmittel - uns dazu sagt. Die Website des Innenministeriums NRW http://www.im.nrw.de/ sagt uns nicht viel. Unter dem Stichwort "Waffenrecht" finde ich Informationen über die Waffenrechtsnovelle von 2003. Unter dem Stichwort "Aufbewahrung" finde ich nichts und das Stichwort "Waffen" liefert viele Treffer. Ich gebe nach den ersten auf, denn mir erscheint wieder die Waffenrechtsänderung 2003 und einiges über das Schießtraining der Polizei. Aber es gibt Links zu einigen Polizeien in NRW. Ich gelange auf die Seite der Essener Polizei http://www.polizei-nrw.de/essen/Themen/. Dort gibt es praktischerweise Fragen und Antworten, auch zum Waffenrecht. Leider unter dem Stichwort "Verschärfung des Waffenrechts greift" nur zu LEP-Waffen. Auch bei weiterem Suchen bring mich Essen nicht weiter. Nächster Versuch: Auf den angegebenen Link der Kreispolizeibehörde Aachen komme ich gar nicht, da ein Paßwort abgefragt wird http://www.polizei-nrw.de/aachen/Infos/Waffenrecht/?hl=Waffenrecht.
Nehmen wir eine dritte Stadt in NRW. Ich gehe auf die Seite der Kreispolizeibehörde Bonn http://www.polizei-nrw.de/bonn/Start/Aktuelle%20Themen/Waffenrecht/, finde aber unter der bezeichnenden Überschrift "Mehr Sicherheit durch weniger Waffen" nichts Nützliches zu meiner Frage, sondern Informationen zu Waffenrechtsänderungen 2003 und 2008. Unter dem Stichwort "Waffenrecht" finde ich zwar löblich viele Formulare zum Ausdruck, aber nichts zu meiner Frage. Jedenfalls wird man umgeleitet zur Seite des Bundesinnenministeriums http://www.bmi.bund.de/cln_156/DE/Themen/Sicherheit/Waffenrecht/waffenrecht_node.html.
Dort findet man mit einigem Suchen eine Seite zu den Änderungen 2009: "Beratungen einer eigens eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe und Erörterungen in Betracht kommender Konsequenzen im Bundestag und Bundesrat führten zu dem Ergebnis, dass – unabhängig von den nicht auszublendenden gesellschaftlichen Faktoren des Phänomens Amoklauf – im Waffenrecht insbesondere weitreichende Möglichkeiten zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf Schusswaffen ausgeschöpft und der Zugang von Minderjährigen zu deliktsrelevanten Schusswaffen noch stärker erschwert werden sollten." Das Thema Aufbewahrung wird also wichtig genommen. Ich suche nach Einzelheiten zu meiner Frage. Ich werde fündig: "Durch die Änderung des § 36 Absatz 3 Satz 1 WaffG wird klargestellt, dass die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung auch bereits bei Antragstellung für eine Besitzerlaubnis nachgewiesen werden müssen. Aus der "Holschuld" der Behörde wird eine "Bringschuld" des Waffenbesitzers bzw. Antragstellers, da die Nachweispflicht nun unabhängig von einem behördlichen Verlangen besteht. Diese Verpflichtung zur Nachweisführung gilt allerdings nicht für die Besitzer, die der Behörde bis zu dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes bereits den Nachweis über die sichere Aufbewahrung erbracht haben." Bedeutet das also, ich muß für meine vorhandenen Waffen keinen Nachweis erbringen, für eine neue, die ich nach dem Inkrafttreten kaufe, aber doch? Stimmt es, dass in einigen Städten dennoch Altbesitzer aufgefordert wurde, für alte Waffen Nachweise zur sicheren Aufbewahrung zu erbringen? Ich habe dies mehrfach gehört. Machen wir die Probe: Ich frage erstens die Verantwortlichen der genannten Seiten per Mail an und mache zweitens eine Umfrage bei Waffenbesitzern. Wir werden sehen...
Nachtrag 1: Ein Leser nannte ein schönes Beispiel aus Crailsheim (dort wo im Juni 11 Kurzwaffen und Munition aus dem Ordnungsamt gestohlen worden waren, weil ein Fenster gekippt, die Tresorschlüssel auffindbar und die Zahlenkombination nicht verstellt war!): Anfang Juni bekamen alle Waffenbesitzer vom Ordnungsamt einen Brief, in dem sie aufgefordert wurden, anzugeben, wie sie ihre Waffen aufbewahren. Quelle: Deutsche Jagd Zeitung 8/2009
Nachtrag 2 (28.12.2009): Auch in Bayern Chaos. Zitat aus einer Pressemitteilung des Bayrischen Staatsministeriums des Innern vom 27.12.: "Kern der Waffengesetzänderungen nach Winnenden sei es, die Sicherheit bei der Aufbewahrung von Schusswaffen zu erhöhen. Dazu sehe das Waffengesetz vor, dass jeder Inhaber einer Waffe die sichere Aufbewahrung gegenüber der Waffenbehörde nachweisen müsse. ... Innenminister Herrmann: "Genau das haben wir unseren Waffenbehörden in den Vollzugshinweisen vom 26. Oktober 2009 aufgegeben: Sie müssen von jedem Waffenbesitzer einen Nachweis über die sichere Aufbewahrung verlangen. Auch alle Altfälle sind dabei." Macht sich jeder sein eigenes Waffenrecht? Quelle: http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&comefrom=scan&r=394248
Weitere Informationen
- Artikel Legalwaffenbesitz und Innere Sicherheit: http://jagdwaffennetzwerk.blogspot.com/2009/11/legalwaffenbesitz-und-innere-sicherheit.html
- Artikel Münchener Oberbürgermeister um Stellungnahme zu Waffenkontrollen gebeten: http://jagdwaffennetzwerk.blogspot.com/2009/12/munchener-oberburgermeister-um-stellung.html
- Artikel Irreführung durch Zahlen und Bilder: http://jagdwaffennetzwerk.blogspot.com/2009/12/konnen-zahlen-in-die-irrefuhrung.html