Am
Flughafen erscheint beim Hinflug von Deutschland aus die Bundespolizei und
vergleicht die Waffennummer im Dokument und an der Waffe. Natürlich sehen sie
auch nach, ob die Waffe korrekt verpackt ist, nämlich in einem verschlossenen
extra Koffer. Die Munition ist in einem anderen verschlossenen extra Koffer.
Dann folgt über Funk eine Überprüfung der Personalien (Liegt etwas gegen den
Reisenden vor?) und häufig fragen sie schließlich noch, wohin man reist und was
man jagt. Wenn alles stimmt, geht es mit den Polizisten zum Sperrgepäckschalter
und dort verschwinden diese Gepäckstücke und werden im Gepäckraum ohne
Zugriffsmöglichkeit durch den Reisenden transportiert. Dann geht man durch die
Sicherheitsschleuse, wo man wie jeder andere durchleuchtet wird.
Am
Zielflughafen hängt es vom jeweiligen Land ab, was weiter passiert. Immer
jedoch erhält man die Waffe von den dortigen Behörden erst nach erneuter
Überprüfung. In manchen Ländern braucht man eine Einfuhrerlaubnis, die man
Wochen vorher beantragen muss (z.B. England, Schottland, Schweden, Südafrika).
Manchmal muss die Waffe darüber hinaus noch zerlegt werden und ein Waffenteil,
ohne das die Waffe funktionsunfähig ist, muss zusätzlich abgebaut und gesondert
transportiert werden (z.B. in Schweden oder Frankreich).
Bei der
Rückkehr nach Deutschland erhält man die Waffe beim Zoll, der wieder die
genannten Überprüfungen vornimmt. Manchmal gibt es darüber hinaus noch eine
zweite Überprüfung auf dem Weg zum Auto.
Was machen
Leute falsch, die anlässlich des Verbrechens von Florida ein Thema wittern?
Fehler 1:
In Deutschland hat man überhaupt nur Jagd- oder Sportwaffen, wenn man mehrfach
von der Behörde überprüft ist und nicht nur ein entsprechendes Bedürfnis hat,
sondern auch als Person geeignet ist. Wer also, wie der mutmaßliche
US-Täter, sogar selbst zur Polizei liefe und wahnsinnigen Unsinn redete,
würde sofort seine Waffenerlaubnis verlieren. Das war wohl im
vorliegenden Fall nicht so, denn es heißt bei der Bild „Er [der Täter] hatte
die Tat geplant, saß bereits im in November vergangenen Jahres in einem
FBI-Büro in Anchorage (Alaska). Er war freiwillig dort erschienen, redete
extrem wirr. Den FBI-Beamten sagte er damals, die Regierung würde sein Gehirn kontrollieren
und ihn zwingen, ISIS-Videos anzuschauen. Er ließ sich anschließend freiwillig
für vier Tage in ein Krankenhaus einliefern. Nach seiner Entlassung erhielt er
seine Waffe zurück.“
Dass auf
diesen eklatanten Unterschied nicht verwiesen wird, ist schon eine Leistung.
Fehler 2:
Es wird wieder einmal vergessen, dass eine Waffe lediglich ein Tatmittel ist
und nicht ursächlich verantwortlich für die Begehung einer Straftat. Niemand
würde auf beispielsweise auf die Idee kommen, das Tatmittel Lastwagen stärker
zu reglementieren, das in Nizza, Berlin und zuletzt in Jerusalem für
schreckliche Attentate eingesetzt wurde.
In diesen
Fällen ist scheinbar allen klar, dass die Absicht der Täter entscheidend ist,
ein Verbrechen zu begehen und diese sich Alternativen beschaffen würden, wenn
ihnen ein bestimmtes Tatmittel nicht zur Verfügung stünde. Deshalb werden in
dabei u.a. schnellere Abschiebungen, längere Abschiebehaft, elektronische
Fußfesseln und stärkere Überwachung von potenziellen Gefährdern diskutiert. Im
Fokus steht also der Straftäter. Nur im Fall von Schusswaffendelikten fehlt
diese Erkenntnis in der Regel. Hinzu kommt, dass legale Schusswaffen in
Deutschland nicht kriminalitätsrelevant sind.
Fehler 3:
Es gibt den Fall nicht, dass jemand mit einer, noch dazu technisch extrem
ungeeigneten Jagdwaffe einen Anschlag oder erweiterten Suizid („Amoklauf“)
auf einem Flughafen oder begeht. Allein die Vorstellung, dass dies mit einem
viereinhalb kg schweren und 1,15 cm langem Repetiergewehr wie meinem möglich sein
soll, ist abwegig. Warum sollte man also ohne einen einzigen Fall, in dem
jemand mit einer Jagdwaffe an einem Flughafen eine wie auch immer geartete
Straftat begeht, irgendeine Änderung der bestehenden Regelungen in Erwägung
ziehen?
Fehler 4: Es ist durch meine Beschreibung klar, dass man während des Fluges gar keinen Zugriff auf die eigene Waffe hat. Den Zugriff hat auch sonst niemand, weil Waffe und Munition getrennt und noch dazu verschlossen sind. Um aber an einem Flughafen ein Attentat oder einen erweiterten Suizid zu unternehmen, bedarf es für den Täter gar keines Fluges. Das ist evident, denn am 22. März 2016 begingen islamistische Täter u.a. am Flughafen von Brüssel mit Sprengstoff und illegalen Sturmgewehren (vollautomatischen Kriegswaffen) ein verheerendes Attentat, das über 30 Tote und hunderte Verletzte forderte. Etwas ähnliches ereignete sich am 28. Juni 2016 am Flughafen in Istanbul. Ein Flug mit Waffen spielte dabei gar keine Rolle.
Fehler 5:
Es ist schwierig zu verstehen, dass ein Land zwar seine Grenzen nicht lückenlos
sichert, über die man heute teilweise ungehindert mit Waffen einreisen
kann (und zwar trotz anhaltender Asylkrise inklusive illegaler Einwanderung und
Terrorbedrohung), aber in Erwägung ziehen sollte, den Transport von legalen
Jagdwaffen mehrfach überprüfter rechtstreuer eigener Staatsbürger noch stärker
zu reglementieren. Wer jedenfalls mit dem Auto zur Jagd in Nachbarländer reist,
sieht mitunter an der Grenze nicht einmal einen Beamten.
Fehler 6:
Die Tatsache, dass es ein Schüler aus München so ohne weiteres schafft, sich im
Darknet eine illegale Waffe zu besorgen und damit auch noch ungestört zu
trainieren, so dass er in der Folge am 22. Juli 2016 bei einem Amokverbrechen
neun Menschen tötete und weitere über 30 verletzt wurden, zeigt das Kernproblem
auf.
Es kommt
darauf an, Gefährder (besser) zu erkennen und an der Begehung von Straftaten zu
hindern, den anhaltenden Zustrom illegaler Waffen zu beenden oder wenigstens
stärker zu begrenzen und das bestehende Recht vollumfänglich anzuwenden –
inklusive einer wirkungsvollen Grenzsicherung an den EU-Außengrenzen und
den deutschen Grenzen. Weitere Reglementierungen rechtstreuer Sportler und
Jäger schaffen hingegen eine Scheinsicherheit und tragen bisweilen
populistische Züge, da damit dem Unsicherheitsgefühl der Bürger wohl kaum
nachhaltig und vor allem wirkungsvoll entgegengewirkt werden kann."