In Sittensen (Niedersachsen) hat eine Bande von fünf Albanern, darunter mindestens ein bekannter Intensivtäter, einen 77 Jahre alten gehbehinderten Mann auf seinem Grundstück überfallen. Als die Täter den Mann beraubt hatten, einen Tresor fanden und versehentlich Alarm auslösten, kam es zu einem Durcheinander, in dessen Verlauf der alte Mann einen Täter mit seiner Legalwaffe erschoss. Schon regt sich Protest. Darf man Schwerkriminelle, die Leib und Leben bedrohen, erschießen?
Wir wollen diese Frage an dieser Stelle nicht rechtlich würdigen. Recht sprechen in Deutschland immer noch Gerichte, nicht Zeitungen und auch nicht Politiker. Ein Gericht wird feststellen, ob der alte Mann sich auf sein Recht zur Notwehr berufen konnte. Er besaß als Jäger seine Waffe legal.
Wir wollen die Frage mit dem berühmten gesunden Menschenverstand beantworten. Um es kurz zu machen: Unserer Meinung nach – und ohne Einzelheiten zu kennen – hatte der Mann Grund, sich mit der Waffe zu verteidigen.
Der Mann war alt und ging an Krücken. Er sah sich fünf Tätern gegenüber.
Erstens dürfte er den Tätern körperlich auf keinen Fall gewachsen gewesen sein, wenn er sich auf andere Weise gewehrt hätte. Zweitens musste er damit rechnen, selbst, wenn er sich nicht gewehrt hätte, durch Anwendung von Gewalt dazu gezwungen zu werden, die Daten von EC-Karte, Geld- und Schmuckverstecke im Haus zu verraten. Selbst, wenn er alles hergegeben hätte, hätte es gut sein können, dass die immerhin fünf Täter damit nicht zufrieden gewesen wären. Einen alten Mann läßt körperliche Gewalt wesentlich leichter zum Pflegefall werden, als einen jüngeren Menschen.
Es gibt nicht nur genügend Beispiele dafür, wie Kriminelle ihre Opfer in ihrem eigenen Haus foltern, um mehr Beute zu machen, sondern kurz zuvor war auch unweit dieses Tatortes ein anderer älterer Mann bei einem Überfall getötet worden.
Es waren fünf Täter. Das identifizierte Opfer ein sechzehnjähriger Albaner, der als Intensivtäter hinreichend bekannt war. Man muss nicht von Vorurteilen geprägt sein, um aus dieser Konstellation ein – nennen wir es Mal so – eher problematisches Verhältnis zur Gewalt abzuleiten. Dieses kann sich durch eine mit hoher Unsicherheit für die Täter und einem gruppendynamischen Prozess gekennzeichnete Situation (z.B. Beute erscheint zu gering für das Risiko, Angst vor Entdeckung, umstrittene Rangfolge in der Bande) potenzieren.
Erstens muss dem alten Mann deshalb jede „Verhandlungslösung“ als ausgeschlossen und nur Flucht (unmöglich, da alt und gehbehindert) oder Gegenwehr Erfolg versprechend erschienen sein.
Zweitens hat sich der alte Mann in einer Extremsituation befunden (fünf Vermummte bedrohen ihn), in der von ihm wohl kaum eine genaue Analyse seiner Situation und eine ruhige Prognose betreffend seines Überlebens und seiner körperlichen Unversehrtheit erwartet werden kann.
Die Frage, ob der getötete Verbrecher 16 oder über 18 war, ist nicht nur deshalb unwesentlich, weil er maskiert war. Sie ist auch deshalb unwesentlich, weil Kriminelle dieses Kalibers und mit einer solchen „Karriere“ brutal wie Erwachsene handeln und nicht weniger gefährlich sind.
Hereinbitten und erst Mal ausdiskutieren?
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft können nicht überall sein. Das ist klar. Aber zunehmend drängt sich vielen Bürgern der Eindruck auf, dass sie kaum noch in der Lage sind, Verbrechen, auch Gewaltverbrechen, zu beherrschen. Der an anderer Stelle zitierte Kriminalitätsbericht nennt dramatisch hohe Verbrechenszahlen (und behandelt naturgemäß nur das statistisch erfasste Hellfeld), so dass eine Stagnation oder ein minimaler Rückgang nicht ansatzweise als Erfolg interpretiert werden dürfen. Das ist nicht die Schuld der Polizei, die zunehmend ausgedünnt wird, kostenbedingt in der Fläche auf dem Rückzug ist und sich in einige, nahezu rechtsfreie Räume kaum noch wagen kann, ohne sich hinterher erheblichem politischen Druck ausgesetzt zu sehen. Stattdessen dürfen Polizisten vom Fußballspiel bis zum alternativen Stadtteilfest am 1. Mai, die beide regelmäßig in teils schwere Gewalt ausarten, einen aufreibenden, schlecht bezahlten und oft gering geachteten Dienst versehen, der immer weniger Möglichkeiten bietet, Kriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen.
Grundsätzlich hat aber trotzdem jeder Bürger Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Schutz seines Lebens und seines Eigentums. Beispiele wie die brutale Ermordung von Dominik Brunner, der einen schönen Orden bekommen hat, weil er „alles richtig gemacht“ und „Zivilcourage gezeigt“ hat – obwohl er auch etwas kritisiert wurde, weil er Mal Boxen gelernt und eine entsprechende Verteidigungsposition eingenommen hat – zeigen ja, wie ein gewalttätiger Zwischenfall auch ausgehen kann (Übrigens: Brunner hatte die Polizei gerufen).
Und wenn sich jemand deshalb als alter, gehbehinderter Mann fünf Schwerstkriminellen gegenüber sieht, die ihn und potenziell sein Leben bedrohen, dann hat er auch das moralische Recht, sich dagegen mit allen ihm in dieser Situation zur Verfügung stehenden Mitteln zu wehren.
Was wäre aber gewesen, wenn das Opfer 35 Jahre alt, gesund und kräftig gewesen wäre? Wie verhält sich ein mustergültiges Opfer aus Sicht grüner oder linker Politiker oder des Stern, der taz oder der Zeit – also derjenigen, die jede Waffe, jedenfalls jede legale Waffe, für eine Waffe zuviel halten? Und wie würden sich diese Leute selbst als Gewaltopfer verhalten? Ausgerechnet einer der schärfsten Waffenkritiker in den USA, Senator R.C. Soles, mit 74 Jahren ebenfalls ein älterer Mann, hat am 12. Dezember auch einen Verbrecher erschossen, der ihn in seinem Haus bedroht hat. Warum hat er sich nicht überfallen und mißhandeln lassen?
Ist es nicht doch richtig, dass der legale, private Waffenbesitz Kriminalität reduziert und nicht fördert. Dafür gibt es in der Tat einige Befunde:
"In sum, banning guns for the general public increases people’s vulnerability and fails to reduce violence because the law-abiding citizenry are victims of violent crime, not perpetrators."
G. Mauser: Some International Evidence onGun Bans and Murder Rates. Fraser Forum. Oktober 2007. Volltext
"Many myths needlessly frighten people and prevent them from using the most effective means for defending themselves and their families. The first myth is that if you are attacked, passive behavior is the safest approach. … By far the safest course of action for either a woman or a man confronted by a criminal is to brandish a gun. Women who behave passively are 2.5 times more likely to end up being seriously injured than women who resist a criminal confrontation with a gun. Men who behave passively are 1.4 times more likely to end up being seriously injured than men who resist a criminal confrontation with a gun."
J. R. Lott: More Guns, Less Crime. Understanding Crime and Gun Control Laws. In: American Experiment Quaterly. Summer 1999. Volltext
Verweise
Bewaffnete Selbstverteidigung und die Friedensdividende
Kein Recht auf Selbstverteidigung?

Wieder einmal die Frage: Soll man sich in die Diskussion einmischen? Erst denken wir "Nein". Nachdem aber dann bei fast jedem, den wir kennen der Fall tagsüber auf der Arbeit oder abends im Bekanntenkreis diskutiert wurde, erscheint es nun doch notwendig. Irgend jemand meinte sogar, der alte Mann sei selbst ein Verbrecher, weil er "Selbstjustiz" geübt hat. Die gleiche Person erzählt aber an anderen Tagen noch immer mit Schaudern und Wut von einem Überfall, den sie im Urlaub erlebt hat (da hätte man ja eigentlich ...). Dieser Perspektivwechsel ist allzu häufig, deshalb aber nicht minder irrational und abwegig.
AntwortenLöschenZwei weitere Punkte sind unabhängig von dem eigentlichen Tatvorgang interessant:
1) Manche Medien gehen jetzt dazu über den Intensivtäter als "Teenager" zu verniedlichen oder gleich die ganze Bande als "Jugendliche" (andere Medienberichte sprechen vom Alter von bis zu 30 Jahren). Häufig heißt es auch vom Raubopfer, er sei "Millionär", während es gestern anfangs schon hieß "Hausbesitzer". Ist es schon Verfolgungswahn, wenn man annimmt, dass damit Täter und Opfer positioniert werden? Ist ein Raubüberfall entschuldbarer (weil irgendwie gerecht), wenn das Opfer Geld hatte (das ist sicherlich fraglich und ob es sich gar um einen Millionär handelt, wird nur das Finanzamt des Mannes wissen)? Ist ein Raubüberfall entschuldbarer, wenn er von "Teenagern" begangen wurde (woran denken Sie übrigens beim Wort Teenager, bestimmt nicht an einen vermummten Verbrecher)?
2) Es ist doch komisch, dass jemand mit 16 zwar Intensivtäter ist, aber sich in Freiheit befindet. Diese Fragen sind doch interessanter: Warum befand der Täter sich nicht in Haft, was waren seine Delikte, wie viele Delikte hat er begangen und wie sahen die Strafen aus (waren es wieder die berüchtigten Sozialstunden, die einen ähnlichen Abschreckungs- und Präventivcharakter haben wie Fernsehverbot)?
Das Ende der Geduld ist leider noch lange nicht erreicht.
Egal wie die Sache auch vor Gericht ausgehen wird,
AntwortenLöschenauf keinen Fall wird der 77 jährige Mann einen
Orden v.unseren Innenminister erhalten.Auch wenn er alles richtig gemacht hat.Meine Frage an die
"Gutmenschen" unter uns:Hatte der alte Mann überhaupt eine Alternative?Außer sich, wie damals
Herr Brunner, von der Übermacht töten zu lassen.
Noch ein Punkt zur Ergänzung: Sittensen liegt nur knapp 40 km von Stade entfernt wo nur Tage zuvor zwei maskierte Osteuropäer brutal ein älteres Ehepaar überfallen haben und den Hausherren ermordet (präziser erdrosselt) haben. Die Ermittlungsbehörden schließen nicht aus, dass es sich bei beiden Taten um denselben Täterkreis handelt. Sehr gut möglich, dass dem Rentner in Sittensen dieser Fall bekannt war und er auch deswegen keinen anderen Ausweg als den Schußwaffengebrauch sah.
AntwortenLöschenIm Übrigen in der ganzen Presse habe ich bisher noch kein Wort darüber gelesen, dass sich der 77jährige wahrscheinlich zur Zielscheibe der Albanermafia gemacht hat. Blutrache ist bei den Herren Alltag. Da bleibt nur zu hoffen, dass die Polizei das Opfer (und damit ist nicht der minderjährige Räuber gemeint) und seine Familie schützt - oder Ihnen wenigstens die Waffen lässt...
Man darf in Deutschland erst dann von seiner Waffe Gebrauch machen, wenn man vorher von einem skrupellosen Verbrecher zum Krüppel geschlagen oder ermordet worden ist.
AntwortenLöschenF. Hintermeier
Das ist aus dem Polizeibericht und kein Witz von verstecke Kamera o.ä.:
AntwortenLöschen"Die ersten drei Tatverdächtigen stellten sich um 14 Uhr bei der Polizei in Neumünster. Um 15.30 Uhr erschien auch der letzte der gesuchten Täter mit seinem Anwalt bei der Polizei und stellte sich. Auch die Herkunft des Täterfahrzeugs konnte geklärt werden. Alle vier Tatverdächtigen sind der Polizei bereits erheblich bekannt.
Bei der dreiköpfigen Gruppe handelt es sich um einen 23-jährigen kurdischstämmigen Iraker aus Neumünster, einen 22-jährigen Kongolesen aus Flensburg und einen 22-jährigen Deutschen mit Migrationshintergrund aus Neumünster. Die vierte gesuchte Person ist ein 24-jähriger Deutscher mit Migrationshintergrund, der in Neumünster geboren und aufgewachsen ist, inzwischen aber in Bayern wohnt."
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/59459/1735404/polizeiinspektion_rotenburg
Ich habe im Zussammenhang mit diesem Fall das Presseportal der zuständigen Polizeibehörde besucht.
AntwortenLöschenDa sieht es nicht gut aus, für die "Gutmenschen".
Mir standen die Haare zu Berge,als zu lesen war:
"Einer der Talente", hatte dem Rentner während des Überfalles eine Softairwaffe an den Kopf gehalten.
Nun, was jetzt liebe "Gutmenschen" ?
"Jetzt",sind wir beim "Bewaffneten Raubüberfall" von jugtendlichen Intensivtätern mit Migrationshintergrund ! !
wenn man da nicht schiessen und sich verteidigen "darf", wann dann?????
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