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Experten gegen Waffenrechtsverschärfung. Fakten siegen über Ideologie

In einer Anhörung vor dem Deutschen Bundestag wurden am 21.5.2012 mehrere Experten zum Waffenrecht gehört. Endlich einmal siegten Fakten über Ideologie. Eine Medienberichterstattung blieb erwartungsgemäß aus.



Unter den Experten waren u.a.: der Journalist Lars Winkelsdorf (Buch "Waffenrepublik Deutschland"), Jürgen Kohlheim als Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes, Martin Bürner vom Landesjagdverband Baden-Württemberg, Joachim Streitberger für den Deutschen Jagdschutzverband, Reiner Hofius, Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mainz und Gisela Mayer vom sogenannten Aktionsbündnis Winnenden (wobei unklar ist, worauf sich ihre Expertise stützt). Die meisten Expertenmeinungen sind online abrufbar. Sie ergeben ein klares Votum gegen weitere Waffenrechtsverschärfungen. Endlich einmal siegen Fakten über Ideologie.
  
Eine Zusammenfassung des Bundestages selbst besagt u.a.: "Zwei Vorstöße der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Verschärfung des Waffenrechts stoßen bei einer Reihe von Experten auf Kritik. Dies wurde am Montag, 21. Mai 2012, bei einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses unter Vorsitz von Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) deutlich. Nach dem Willen der Grünen-Fraktion soll der Umgang mit halbautomatischen kriegswaffenähnlichen Schusswaffen verboten werden. Durch eine gesetzliche Regelung, die 'den Umgang mit halbautomatischen Schusswaffen verbietet, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe erwecken' und zum Schießsport beziehungsweise zur Jagd nicht geeignet oder nicht erforderlich sind, könne 'die Gefahr eines Missbrauchs maßgeblich eingedämmt werden', schreibt die Fraktion in einem entsprechenden Gesetzentwurf."
   
Weiter heißt es: "In einem Antrag .. fordern die Abgeordneten ferner von der Bundesregierung einen Entwurf zur Reform des Waffengesetzes, der die gleichzeitige Aufbewahrung von funktionsfähigen Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen 'grundsätzlich untersagt'. Waffen und Munition müssten örtlich getrennt oder an einem besonders gesicherten Ort außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden."
    
Es gab erstaunlich starken Widerspruch: So heißt es zur Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei in der Bundestagsdokumentation: "In der Anhörung wandte sich Sascha Braun vom Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gegen die Schlussfolgerung, dass weniger private Waffen zu mehr öffentlicher Sicherheit führen würden. Das große Problem sei der illegale Schusswaffenbesitz. 'Außerordentlich kritisch' sehe die GdP auch eine Waffenhaltung in Schützenheimen."
Auch der Vertreter des Landesjagdverbandes stellte fest, dass ein Verbot der gemeinsamen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen sinnlos sei, da Jäger auch nachts auf ihre Waffen zugreifen können müssen.
Staatsanwaltschaft Rainer Hofius erklärte, ihm machten nicht die legalen, sondern die illegalen Waffen Sorgen und Jürgen Kohlheim erklärte, ein sogenanntes Großkaliberverbot führe zum Aus für einen erheblichen Teil schießsportlicher Disziplinen. Eine zentrale Waffenaufbewahrung sei nicht praktikabel und biete vielmehr Anreize für Kriminelle.

Trotz einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages blieb die Medienberichterstattung dazu komplett aus. Warum wohl? Offensichtlich passen fundierte waffenrechtliche Positionen nicht zu der Erwartungshaltung deutscher Medien. Schade. Vielleicht sollte man eine Anhörung zur Rolle der Medien bei der Stigmatisierung von Legalwaffenbesitzern auf die Agenda des Bundestages bringen.

Verweise
- Zentrale Waffenlagerung Unsinn
- Horten Jäger und Schützen Waffen?
- Die große Irreführung. Warum legaler Waffenbesitz auf der Agenda steht
- Wissenschaftliche Fakten zum Legalwaffenbesitz