Den rund 400 Delegierten und Gästen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) sagte Schmidt: „Mein Ziel ist es, im Hinblick auf das Führen von Jagdwaffen wieder Rechtssicherheit und damit den bisherigen Zustand wieder herzustellen. Ich bin optimistisch, dass wir noch vor der Sommerpause zu einer Regelung kommen werden.“ Das Führen dieser Waffen solle künftig zulässig sein, wenn sie mit höchstens drei Patronen geladen sind. Weitere Schwerpunkte der Bundesjagdgesetz-Novelle seien die bereits abgestimmten Regelungen zu Jagdbüchsenmunition, Jungjägerausbildung und Schießübungsnachweis.
DJV begrüßt
Verhandlungsergebnis
DJV-Präsident
Fischer begrüßte in einer ersten Stellungnahme das Resultat der Verhandlungen:
„Damit gibt es in Kürze endlich wieder Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen
Jagdgewehren.“ Angesichts der Diskussionen in den Bundesländern um die Verwendung
bleihaltiger Jagdmunition sei die bundeseinheitliche Regelung überfällig gewesen,
so Fischer weiter. Die Änderung enthält detaillierte Regelungen zur Jagdbüchsenmunition,
mit denen sichergestellt werden soll, dass die Bleibelastung von Wildbret so
weit wie möglich reduziert wird, aber andererseits eine tierschutzgerechte
Tötungswirkung gewährleistet wird.
Verwaltungspraxis
wieder hergestellt
Mit der Gesetzesänderung
wird die bisherige Verwaltungspraxis der Waffenbehörden zu halbautomatischen Jagdgewehren
mit auswechselbarem Magazin wieder hergestellt. Das Bundesverwaltungsgericht
hatte im März entschieden, dass diese zur Jagd nicht verwendet werden dürften.
Das Urteil hatte für Unverständnis in der Fachwelt und Verunsicherung bei Waffenbesitzern
und Behörden geführt. Mit der jetzt vorgelegten Änderung wird diese
Unsicherheit beseitigt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts habe zu
schnellem Handlungsbedarf geführt, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt.
Einheitliche
Regelungen für Jägerausbildung
Die
Neuregelung enthält auch bundesweit einheitliche Vorgaben für die Jägerausbildung
sowie die Verpflichtung, vor der Teilnahme an Bewegungsjagden einen
Schießübungsnachweis zu erbringen. Auch hierzu gab es in den letzten Jahren
unterschiedliche Landesregelungen, deren Verfassungsmäßigkeit umstritten ist. So
hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg erst kürzlich die Landesregelung aus Nordrhein-Westfalen
für verfassungswidrig erklärt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung
vorgelegt.
Der Novellierung
vorausgegangen waren umfangreiche wissenschaftliche Studien, u.a. zur Tötungswirkung
von Büchsenmunition. Im Februar hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium
einen Änderungsentwurf zum Bundesjagdgesetz vorgelegt, zu dem der Deutsche
Jagdverband Stellung genommen hatte. Dieser Entwurf bildet die Grundlage der
Änderung, die jetzt im Bundestag eingebracht werden soll.
Pressemitteilung des DJV