Der Jäger
wollte mit Air Berlin von Düsseldorf nach Spanien fliegen, um dort zur Jagd zu
gehen. Er hatte zuvor bei Air Berlin beides angemeldet, eine schriftliche
Bestätigung erhalten und auch entsprechend mehr bezahlt.
Zusammen mit
seiner Frau, checkte er am Reisetag am Flughafen ein, Waffe und Munition wurden
von der Bundespolizei wie üblich überprüft und dieses Gepäck wurde am
Sperrgepäckschalter wie üblich anstandslos entgegengenommen. Also stand er am
Gate und wartete trotz der Verspätung von Air Berlin gut gelaunt auf den
Abflug. Das Boarding begann und die ersten Passagiere gingen durch die Schleuse
zum Flugzeug.
Inmitten des
Einsteigevorganges wurde er aufgerufen. „Ein Mann, ein sogenannter Duty
Manager, eröffnete mir am Gate, dass der Pilot sich ‚aus Sicherheitsgründen‘
weigerte, meine Munition mitzunehmen.“ Das Gespräch war aber nicht nur
inhaltlich unerfreulich, sondern von Beginn an auch ausgesprochen
unliebenswürdig. „Also standen wir da hilflos am Gate, Waffe und Koffer meiner
Frau im Flugzeug, mein Koffer mit allem Gepäck und kleinem Munitionskoffer
irgendwo draußen. Das eine oder das andere zurück zu lassen ging nicht. Was
Schriftliches wollte man mir nicht geben und auch sonst nicht helfen.“
Der Jäger
suchte Hilfe bei einem Bundespolizisten, der unweit des Gates stand.
Schließlich ging es darum, Waffe und Munition sicherzustellen und nicht eins
von beiden in die Hände Unbefugter gelangen zu lassen. „Der Polizist war sehr
freundlich, konnte aber gegen das Votum des anonymen Piloten nichts tun.
Jedenfalls verstand er das Problem und half mir dabei, mich wieder in den
Besitz meines Gepäcks zu bringen. Es war klar, dass ich weder den Koffer, in
dem separat verpackt auch die Munition sowie meine gesamte Kleidung und
Ausrüstung war in Düsseldorf zurücklassen, noch meine Waffe alleine in der Welt
herumfliegen lassen konnte.“ Mit genau diesem Problem hatte ihn Air Berlin
aber alleingelassen – von der Verweigerung des Transports einmal ganz
abgesehen.
Aber nicht
nur diesem Jäger bereitete Air Berlin Probleme: Insgesamt warteten über 100
Passagiere 1,5 Stunden auf dem Rollfeld, bis das Gepäck wieder ausgeladen war.
Das zog nicht nur für alle eine Verspätung nach sich, sondern auch einen
Gatewechsel für einen Folgeflug sowie weitere Komplikationen. Schließlich hatte
der verhinderte Fluggast ein Hotel gebucht, ließ ungewollt seinen Jagdführer
stundenlang am Flughafen in Spanien warten und stand nun spätabends in einer
fremden Stadt am Flughafen.
„Schließlich
konnte ich mich durch Beharrlichkeit wieder in den Besitz unseres Eigentums
bringen. Nur der Koffer meiner Frau war schwer beschädigt. Dann folgten noch
ein paar Stationen wie Zoll, Lost and Found wegen der Beschädigungen,
Sperrgepäckschalter etc. und am Ende standen wir am Air Berlin Counter in der
Halle. Da saß so eine Mitarbeiterin, die scheinbar vorinformiert war, aber bei
jeder Frage in ein Hinterzimmer ging, in dem sich u.a. der genannte Duty
Manager befand, der sich aber nicht zeigte. … Um es kurz zu machen: Niemand
erklärte etwas, niemand entschuldigte sich, das sei eine Entscheidung des
Piloten...“.
Am Folgetag
reiste der Jäger dann mit einer anderen Fluglinie nach Spanien. Mit Air Berlin,
so erklärte er, würde er weder dienstlich noch privat jemals wieder fliegen.
Und vor allem war er nicht bereit, den Vorgang auf sich beruhen zu lassen. Er
wandte sich zunächst an den Interessenverband der Auslandsjäger (IVA), bei dem
er aus gutem Grund Mitglied ist. Inzwischen erlangten alle Mitglieder des IVA
Kenntnis dieses unfassbaren Vorganges und auch der bis heute fehlenden Reaktion
von Air Berlin. Viele reiseerfahrene Jäger drückten gegenüber dem verhinderten
Air Berlin-Kunden ihr Erstaunen aus. So etwas hatte noch niemand gehört.
Schreiben an
die Pressestelle und den Vorstandsvorsitzenden blieben ohne Antwort – auch eine
Methode, zu versuchen, Probleme auszusitzen. Noch nicht einmal das Geld, das
Air Berlin für den Transport der Waffe verlangt hatte, wurde zurückgezahlt.
Nachdem eine
Anwaltskanzlei eingeschaltet wurde, schlug jemand aus dem „Guest Relations
Team“ von Air Berlin vor, man möge doch bitte ein Beschwerde-Formular im
Internet ausfüllen. Nun ja, eine Schadensersatzforderung ist aber nun Mal
eben keine Kundenbeschwerde mehr. Der Jäger strengt jetzt, nach Ablauf
einer großzügig gesetzten Frist, eine entsprechende Klage gegen Air Berlin an.
Er will den nicht unerheblichen Schaden ersetzt haben. Aber er will sich auch
gegen die hier zum Ausdruck kommende Willkür wehren. Was schließlich stellt
bei angemeldeten, eingecheckten und polizeilich kontrollierten Gepäckstücken
mit originalverpackter Munition von RWS und einer entladenen Jagdwaffe, die
beide im Gepäckraum verstaut werden ein Sicherheitsrisiko dar?
Wir werden
weiter berichten.
Update 1.8.2016 AirBerlin hat sich immer noch nicht geäußert. Der Betroffene beschreitet jetzt den Klageweg.
Update 1.8.2016 AirBerlin hat sich immer noch nicht geäußert. Der Betroffene beschreitet jetzt den Klageweg.