Bedauerlicherweise sind bis heute keine greifbaren Ergebnisse veröffentlicht worden, legalen Waffenbesitzern droht weiter die Kriminalisierung.
Verbände fordern praktikable Zwischenlösung
"Bundesminister Christian Schmidt muss offiziell
klarstellen, wie die juristische Unsicherheit rund um halbautomatische
Jagdgewehre mit der geplanten Bundesjagdgesetz-Novelle konkret ausgeräumt wird.
2-Schuss-Wechselmagazine müssen für die Jagd erlaubt bleiben", sagte
DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Nur so lasse sich verhindern, dass
Behörden willkürlich Entscheidungen treffen, die sich auch noch innerhalb
Deutschlands widersprächen. Da eine Verabschiedung der geplanten Novelle des
Bundesjagdgesetzes frühestens Ende 2016 zu erwarten ist, fordern die Verbände
eine praktikable Zwischenlösung. Wegen der Verunsicherung, die das
BVerwG-Urteil hervorgerufen hat, sollten Jäger, die eine betroffene Langwaffe
besitzen, diese derzeit nicht auf der Jagd führen oder auf dem Schießstand verwenden,
von Dritten erwerben sowie Dritten überlassen.
Die Verbände-Allianz betont, dass Länderbehörden auch
nach der Einzelfallentscheidung des BVerwG nicht verpflichtet sind, die
waffenrechtliche Erlaubnis für halbautomatische Jagdgewehre mit Wechselmagazin
zu entziehen. Sie beruft sich dabei auf Paragraf 45, Absatz 3, des
Waffengesetzes. "Sollten Behörden tatsächlich den Besitz legal erworbener
Waffen widerrufen, werden wir uns juristisch wehren. Wir dulden keine weiteren
Einschnitte und werden uns dann an den Kosten für Musterklagen
beteiligen", so Dammann-Tamke. Falls Behörden Jäger zur Anhörung für den
Widerruf der Erlaubnis auffordern, sollten die Verbände umgehend benachrichtigt
werden.
Potenzial für verbesserten Tierschutz
Vereinzelt lehnen Behörden derzeit die Eintragung von
Revolvern oder Pistolen mit Bezug auf das BVerwG-Urteil ab. Dies sei völlig
haltlos, so die Verbände-Allianz. Bereits Mitte April stellte
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in einer Pressemeldung klar:
„Nach meiner Auffassung bezieht sich das Urteil nicht auf Revolver und
Pistolen, deren Bedürfnis für begrenzte jagdliche Zwecke im Bundesjagdgesetz
explizit beschrieben ist.“
Halbautomatische Jagdwaffen sind eine Fortentwicklung
der gängigen Repetierbüchse, die bereits Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt
wurde. Weiterentwicklungen in der Waffentechnik sowie in der Zieloptik bieten
immer Potenzial für einen verbesserten Tierschutz. Dies dürfe nicht durch
fragwürdige juristische Entscheidungen und Behördenwillkür abgewürgt werden,
fordern die Verbände. Es sei zudem nicht nachvollziehbar, dass eine Waffe, die
legal für die Jagd erworben wurde, plötzlich illegal sein solle.