Das laufende Verfahren zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes bietet hierzu eine Möglichkeit, die dringend genutzt werden sollte. Im März haben Richter des Bundesverwaltungsgerichts für Unsicherheit bei Jägern, Behörden und Landespolitik gesorgt, indem sie in der Begründung zu zwei Urteilen überraschend feststellten, dass halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen nach dem Bundesjagdgesetz verboten seien.
In dem
Verfahren ging es allerdings gar nicht um diese Frage, sondern nur darum, ob
eine Begrenzung der Magazinkapazität in die Waffenbesitzkarte eingetragen
werden darf. Die Verbände-Allianz kritisiert scharf, dass fünf Richter mit
ihrer Äußerung legale Waffenbesitzer von heute auf morgen kriminalisiert und
die geltende Gesetzgebung ausgehebelt haben.
Tausenden
Jägern droht völlig unbegründet der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis
und der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums. In der Wirtschaft werden
drastische wirtschaftliche Einbußen sowie der Verlust von Arbeitsplätzen
befürchtet, die sich bereits jetzt abzeichnen. Um weiteren Schaden abzuwenden,
fordern die Verbände konkrete Neuformulierungen im Bundesjagdgesetz, die wieder
Rechtssicherheit herstellen: "Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen
Langwaffen unter Verwendung eines Magazins, das mehr als zwei Patronen
aufnehmen kann, zu schießen. Davon ausgenommen sind die Nachsuche auf krank
geschossenes Wild und das jagdliche Übungsschießen, wobei Magazine größerer Kapazität
verwendet werden dürfen. Die untere Jagdbehörde kann weitere Ausnahmen
zulassen" (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.c BJagdG): „Verboten ist die Verwendung
vollautomatischer Waffen" (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.e BJagdG).“
Bis zur
Umsetzung im Bundesjagdgesetz muss die Bundesregierung Klarheit schaffen, wie
das Urteil aus Leipzig ausgelegt werden soll. „Wir brauchen Sicherheit für die
Anwender. Wie dürfen Jäger ihre halbautomatischen Waffen in der anstehenden
Jagdsaison einsetzen, die sie oftmals schon vor Jahrzehnten legal erworben
haben?“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Die
Verwaltungspraxis in den Bundesländern laufe inzwischen komplett aus dem Ruder,
Jäger meldeten den Verbänden teils völlig widersprüchliche
Handlungsanweisungen, so Dammann-Tamke.
Der DJV
fordert den Gesetzgeber auf, den bereits eingeleiteten Novellierungsprozess des
Bundesjagdgesetzes auch im Hinblick auf den Tierschutz und das Waffenrecht nun
zügig voranzutreiben. Dringend erforderlich sind bundeseinheitliche Regelungen zu
den Themen Jägerausbildung, Jagdbüchsenmunition und Schießübungsnachweis. „Die
Regierung muss ihre Bundeskompetenz jetzt ernst nehmen, wir brauchen
einheitliche Mindeststandards und Klarheit für die Jagd in Deutschland“, so
Dammann-Tamke.