Der legale Waffenbesitz in Deutschland wird stärker denn je von Verbotsforderungen, rechtlicher Benachteiligung, behördlicher Drangsalierung sowie sozialer Ausgrenzung und Stigmatisierung bedroht. Man darf angesichts dieser massiven, gleichzeitigen Angriffe auf das Recht zum legalen Waffenbesitz eine konzertierte Aktion von Politikern vor allem der Grünen, der Linken und der SPD sowie einschlägiger Medien und Pressure Groups als sicher annehmen. Doch bewegt sich auch etwas bei den Legalwaffenbesitzern.
Die Bandbreite reicht von Verbotsforderungen (Großkaliber generell, Kurzwaffen, angeblich an Kriegswaffen erinnernde Selbstlader) über finanzielle Repression (Waffensteuer, Gebührenforderung trotz anderslautender Verwaltungsvorschriften, Wegfall der Gemeinnützigkeit von Vereinen) bis hin zur fortgesetzten Diffamierung und Desinformation (Verfehlungen von Legalwaffenbesitzern werden breit und oft verzerrt, aber mit klarer Zuordnung wie „Sportschütze“ oder „Jäger“ berichtet, die permanenten Zwischenfälle mit illegalen Waffen werden hingegen nur sehr kurz und oberflächlich und ohne weitere demographischen Merkmale behandelt – so fehlt z.B. der Migrationshintergrund von Tätern, der für Gewaltverständnis und Frage der Waffenbeschaffung wichtig sein kann).
Aber der Wind beginnt sich zu drehen. Legalwaffenbesitzer und einige wenige ihrer Organisationen – meist lokale oder regionale Untergliederungen – gehen in die Offensive. Sie wehren sich nicht nur selbst gegen die genannte Benachteiligung und Entrechtung, sondern fordern dies vermehrt und wirkungsvoll nunmehr auch von ihren Organisationen ein. Diese Organisationen haben sich bisher entweder gar nicht geäußert oder hauptsächlich versucht mittels einer Appeasement-Politik nicht in den unbequemen Widerspruch zu Politik und Obrigkeit zu geraten. Jetzt zwingt sie eine neue Qualität der Graswurzelbewegung endlich aus der Deckung. Die Legalwaffenbesitzer sollten sich an dieser neuen Qualität von Gegenwehr zwar erfreuen, aber keinesfalls in dem Bemühen nachlassen, ihre Rechte weitaus aktiver zu vertreten als bisher. Nur so werden sie den Untergang erst des Sportschießens und dann auch des Sammelns und schließlich des Besitzes von Jagdwaffen und Munition aufhalten können.
Petition gegen Selbstlader-Verbot
Vermutlich haben die meisten Unterzeichner der Petition mit dem Titel „Keine Verschärfung des Waffenrechts bzgl. halbautomatischer Waffen und Anscheinswaffen“ bis zu ihrer Mitzeichnung nichts davon gewusst, dass man seine Meinung in dieser Form dem Deutschen Bundestag zu Gehör bringen kann, nämlich auf elektronischem Wege oder auch per Fax. Allerdings ist die Möglichkeit zur elektronischen Mitzeichnung befristet und endete in diesem Fall am 7.2.2012.
Nachdem die genannte Petition bereits einige Tage unterzeichnet werden konnte und nur wenige tausend Unterzeichner hatte, entdeckten Sportschützen, Paintballer und später auch Sammler und Jäger in den einschlägigen Foren und Facebook-Gruppen ihre Möglichkeit und starteten unabhängig voneinander und mit außergewöhnlichem Engagement eine dezentrale, aber lawinenartige Informationskampagne. Sie versendeten Rundmails, schrieben die Funktionäre ihrer Organisationen an, machten im Verein und Hegering mobil und verfassten unzählige Posts und Blogbeiträge. Zwar versagten wieder einmal die großen Verbände – allen voran der Deutsche Schützenbund, der eine Unterstützung offiziell ablehnte (so schrieb der Leiter Recht und Verbandsentwicklung des DSB: „dass die Position des Deutschen Schützenbundes zur Frage eines Großkaliberverbotes ebenso klar wie unmissverständlich ist … steht der Deutsche Schützenbund in vollem Umfang und ohne Wenn und Aber zu allen von ihm angebotenen Schießdisziplinen und dies wird auch weiterhin aktiv vertreten…. Der Deutsche Schützenbund wird sich gegen den aktuellen Antrag von Bündnis90/Die Grünen positionieren, weil dieser unter rechtlichen Gesichtspunkten mehr Probleme aufwirft als löst und zudem erkennbar von sportschützenfeindlichen Auffassungen getragen ist. Die gegenüber dem Bundestag erhobene Petition gegen diesen Antrag wird der DSB nicht unterstützen.“) und der Deutsche Jagdschutzverband (der ohnehin unnötigerweise selbst bereits u.a. in einem Chat gegen solche Selbstlader Position bezog) bzw. die Landesjagdverbände.
Aber erstens wurde ihr Versagen diesmal transparent gemacht und hatte den Ärger zahlloser ihrer Mitglieder zur Folge und zweitens folgten nicht alle Untergliederungen dieser Verweigerungspolitik. Der Verfasser dieses Beitrages erhielt entsprechende Informationen – teilweise mehrfach – beispielsweise von Untergliederungen des Reservistenverbandes, der Deutschen Schießsportunion, des Rheinischen Schützenbundes, von ProLegal, dem Verband für Waffentechnik und –geschichte (VdW) sowie der Interessenvereinigung der Auslandsjäger. Ähnlich sollen Teile des Bundes der Militär- und Polizeischützen und einzelne Hegeringe verfahren sein.
Waffengegner, die aus Gründen der Diskreditierung stets gerne von „der Waffenlobby“ sprechen, müssen nun Gewahr sein, dass es nicht nur eine solche nicht gibt, sondern dass es sich im vorliegenden Fall im Gegenteil um einen echten Bürgerprotest und um eine echte demokratische Willensbildung handelte. Zwar verfehlte die Petition mit knapp 23.000 Online-Unterschriften deutlich die geforderte Mindestzahl von 50.000, aber es gelang den Legalwaffenbesitzern schließlich nicht nur ein wirklicher Achtungserfolg, sondern zuletzt auch ein hoher Mobilisierungsgrad und die Schaffung eines tollen Gemeinschaftsgefühls. Legalwaffenbesitzer haben als einzelne Bürger gezeigt, wozu sie in der Lage sind.
DSB-Widerspruch zu Kretschmanns Verbotsphantasien
Der baden-württembergische grüne Ministerpräsident Kretschmann hatte unpassender Weise ausgerechnet in seinem Grußwort zum Landesschützentag 2012 in Crailsheim formuliert: „Dennoch halte ich es für richtig, die im Koalitionsvertrag angekündigte Verschärfung des Waffenrechts durch das generelle Verbot der großkalibrigen Faustfeuerwaffen durchzusetzen.“ Dieser Affront des „Sportschützen“ Kretschmann zog eine Welle der berechtigten Empörung nach sich – nicht zuletzt, weil die erneuten Verbotsforderungen der Grünen sich auf keinerlei kriminologische Evidenz stützen, sondern ausschließlich ideologisch motiviert sind.
Landesoberschützenmeisterin Hannelore Lange entgegnete ihm in Ihrem Grußwort in bislang ungewohnter Deutlichkeit: „Von Politikern und Interessenvertretungen, die diese Verbotsforderungen vertreten, wird der Eindruck vermittelt, dass mit dem Verbot einer bestimmten Kategorie von Sportwaffen gesellschaftliche Probleme nachhaltig gelöst werden können. … Warum hat das norwegische Volk mit viel Besonnenheit und ohne blinden Aktionismus auf dieses schreckliche Geschehen reagiert und die Ursachenforschung in den Vordergrund gestellt? … Einfach ist es auch, den Bürgerinnen und Bürgern als politisch konsequentes Handeln mit dem Verbot von Sportwaffen einen Sicherheitsgewinn vorzugaukeln, für den jede Beweisführung fehlt. Für uns, die mehr als 90.000 Mitglieder im Württembergischen Schützenverband, ist diese Vorgehensweise in keiner Weise nachvollziehbar, aber dafür sehr verletzend. Zudem lenkt sie letztendlich nur von den tatsächlichen gesellschaftlichen Problemen ab.“ Das ist eine glasklare Position gegen politischen Populismus, wie sie den fortgesetzten Verbotsforderungen der Grünen entspricht. Konsequenterweise sollte nun ein Ausschlussverfahren gegen Kretschmann angestrebt werden, da er durch die Verbotsforderung einen wesentlichen Bestandteil der Arbeit eben jenen Verbandes, dem er selbst angehört diskriminiert und zu verunmöglichen versucht. Wie bitte kann man sich noch verbandsschädigender verhalten?
Auch ein klares Bekenntnis zum Großkaliberschießen, wie wir es seit langer Zeit erwarten, fehlt nicht: „Mit insgesamt 1,4 Millionen im Deutschen Schützenbund organisierten Sportschützen üben wir unseren Sport im Rahmen der Sportordnungen aus. Alle Disziplinen dieser Sportordnungen wurden vom Bundesverwaltungsamt sorgfältig geprüft und genehmigt. Zu diesen Disziplinen gehört auch das Schießen mit großkalibrigen Kurzwaffen. Wir sehen nach wie vor keine Veranlassung, diese Disziplinen und Sportwaffen aus unserem vielfältigen, facettenreichen und in sich geschlossenen Sportprogramm zu entfernen. Wir stehen zu all diesen Disziplinen und werden gemeinsam mit dem Deutschen Schützenbund gegen diese von der Landesregierung Baden-Württemberg angedachte Verschärfung des Waffenrechts auf Bundesebene agieren.“ Nun müssen den Worten auch weitere Taten folgen.
"Bremer Erklärung" gegen Rechtsbeugung
Die SPD versuchte am 2. November 2011 einen weiteren Vorstoß, um das Großkaliberschießen zu verunmöglichen – diesmal auf dem Wege, den Vereinen ihre wirtschaftliche Existenz zu zerstören. So erfolgte eine Anfrage der SPD an den Bremer Senat zum Thema „Steuerliche Privilegien von Schützenvereinen für das Schießen mit großkalibrigen Waffen“. Sie beginnt mit Polemik („In den letzten zwanzig Jahren sind in Deutschland über 100 Menschen mit legalen Schusswaffen getötet worden. … Der Bundesgesetzgeber hat sich in der Abwägung zwischen individuellen Freizeitinteressen der Sportschützen und öffentlicher Sicherheit und dem Schutz von Leib und Leben, für eine liberale Regelung zugunsten des Schießsports und der Waffenbesitzer entschieden, die in vielfältiger Weise nach den Amokläufen der letzten Jahre kritisiert wurde.“) und kommt dann endlich zum Kern der Kritik: „Darüber hinaus privilegiert der Bundesgesetzgeber Schützenvereine steuerrechtlich dadurch, dass er ihnen die Gemeinnützigkeit zuerkennt, weil sie die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet fördern würden, was andererseits beispielsweise Skatvereinen nicht zugestanden wird.“
Scheinheilig wird versucht, mittels des Kriteriums „olympische Sportart“ den Schützenvereinen eben diese Gemeinnützigkeit zu entziehen. So lautet eine der Fragen an den Senat „Sieht der Senat bei der Feststellung oder Versagung der Gemeinnützigkeit von Schützenvereinen einen Ermessensspielraum der Finanzämter im Lande Bremen im Hinblick auf a) Die Ausübung und Förderung von nicht olympischen Schießsportdisziplinen mit großkalibrigen Waffen? … Soweit der Senat keinen Ermessensspielraum sehen sollte, hält er landesrechtliche Regelungen für zulässig, Schützenvereinen in Abweichung zu § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO bzw. zum AEAO die Anerkennung als gemeinnützig zu versagen, soweit diese nicht olympische Disziplinen betreiben?“
Gegen diesen unfairen Versuch Vereine über ein finanzielles Ermessen zu zerstören, wo es politisch (noch) nicht möglich ist, regte sich endlich auch in Bremen massiver Protest. In der sogenannten Bremer Erklärung bezogen der Bezirksschützenerband Bremerhaven-Wesermünde und der Bremer Schützenbund am 6. Februar glasklar Stellung: „Mit Sportsteuern auf unsere Sportwaffen ist von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen beabsichtigt, den Besitz dieser Sportwaffen finanziell unmöglich zu machen und die Besitzer dadurch zu enteignen. Mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit unserer Vereine sollen dann auch unsere Vereine und die Bürger darin in das finanzielle Aus geschickt werden. Diese Steuern wirken erdrosselnd und genau das ist beabsichtigt. … Diese verfassungswidrigen Pläne werden wir mit allen Mitteln bekämpfen. Wir lassen uns nicht diskreditieren und enteignen. … An unserer Seite stehen 1,5 Millionen Mitglieder unseres Sportverbandes, deren Angehörige und Freunde, alle weiteren Besitzer legaler Waffen und die Bürgerinnen und Bürger, die es satt haben, von der Politik mit ideologisch begründeten Verboten überzogen zu werden. Geeint gegen Unrecht und Willkür“.
Der Bremer Senat machte den Tricksern einen Strich durch die Rechnung und antwortete wie folgt: „In Bremen und Bremerhaven gibt es 30 als gemeinnützig anerkannte Schützenvereine. … Neben dem Aspekt der Brauchtumspflege in den Schützenvereinen, die im Bremer Schützenbund mit rund 5000 Mitgliedern organisiert sind, steht bei den Sportschützen der sportliche Wettkampf im Mittelpunkt der Vereinsarbeit. … Alle zuvor nicht genannten Schießsportdisziplinen sind mithin nicht-olympisch. Aufgrund dessen, dass Schießsport auch von vielen Menschen ausgeübt wird, die berufsmäßig mit Waffen zu tun haben … gibt es auch noch eine Reihe anderer Disziplinen, die Anleihen aus diesen Bereichen aufweisen. … In der Regel werden viele dieser Disziplinen, trotz ihrer Popularität und internationaler Wettkämpfe, nicht von nationalen Olympischen Komitees gefördert.“
Wenigstens für den Senat ist klar, dass geltendes Recht nicht gebeugt werden kann: „Einem Verein … der den Schießsport fördert, der die allgemeinen Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung erfüllt und dessen tatsächliche Tätigkeit seiner Satzung entspricht, kann die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt nicht versagt werden. Ein Ermessensspielraum des Finanzamts ist hier nicht gegeben. … Eine solche landesrechtliche Regelung [Anerkennung als gemeinnützig zu versagen] wäre verfassungswidrig. Der Bund hat für diesen Bereich der Steuern die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz“. Ist es ein Skandal, dass die Bremer SPD entweder geltendes Recht nicht kennt oder dies offensichtlich nicht beachten will? Ein klares Ja.
Reservistenverband im Wachkoma
Der Reservistenverband ist zwar ein anerkannter Schießsport treibender Verband, hat aber bisher jede Positionierung (extern und intern) im Hinblick auf die Verbotsinitiative der Grünen (Selbstlader) vermieden und schweigt auch sonst in der Regel zu waffenrechtlichen Herausforderungen, obwohl zu seinen maximal 120.000 Mitgliedern rund 25.000 Sportschützen gehören. Der Verband ist noch nicht einmal Mitglied im Forum Waffenrecht.
Die Liste der schießsportlichen Versäumnisse des Reservistenverbandes ist lang und umfasst u.a. die fehlende „Neuauflage“ der Sportordnung, die Verweigerung der Nutzung von Standortschießanlagen der Bundeswehr in eigener Verantwortung, die fehlende Repräsentation von Sportschützen in den Spitzengremien des Verbandes und die laienhafte Pressearbeit, die darin gipfelte, eine bekanntermaßen ultrakritische Spiegelreporterin in einer lokalen Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport zu empfangen und dabei durch totale zentrale Passivität so ziemlich jede Grundregel professioneller Pressearbeit außer Acht zu lassen.
Dem ohnehin vergreisenden Reservistenverband, der sich seit Auerkrafttreten der Wehrpflicht auch noch seines wichtigen Nachwuchsreservoirs beraubt sieht wird die berechtigte Kritik seiner Sportschützen entweder mitgliederzahlenmäßig nicht gut tun oder aber zum schnellen Umdenken verhelfen.
Diffamierung und Cop Killer-Schwindel
Josef Winkler, ehemaliger Krankenpfleger und Mitglied des Deutschen Bundestages für die Grünen seit 2002, ist Mitglied im Innenausschuss und bezeichnenderweise „Demokratiepolitischer Sprecher“ dieser Partei. Er scheint auch vehementer Gegner des privaten Waffenbesitzes zu sein und antwortete auf die Anfrage eines Bürgers über Abgeordnetenwatch: „der Missbrauch von Schusswaffen soll durch unsere Gesetzentwürfe und Anträge so stark wie nur möglich erschwert werden. … Von solchen begründeten Einzelfällen abgesehen geht es uns jedoch darum, dass schussbereite Waffen nicht zuhause gelagert werden. Das ist beispielsweise für Sportschützen überhaupt nicht notwendig, da sie ihren Sport ohnehin nur an dafür vorgesehenen Plätzen ausüben können. … Die Zahl großkalibriger Waffen soll so auf ein Mindestmaß reduziert werden, denn sie sind im Missbrauchsfall besonders gefährlich. Ähnlich ist es bei besonders durchschlagskräftigen Geschossen. Diese heißen umgangssprachlich ja nicht ohne Grund "Cop Killer", auch weil sie durch Schutzkleidung und durch sonstige physische Deckung schlagen können. Ein Grund, warum diese Munitionsart im Schießsport gebraucht würde, erschließt sich mir nicht.“
Man sollte meinen, dass jemand, der sich intensiv und mit Verbotsforderungen zum Waffenrecht äußert wenigstens über Grundkenntnisse verfügt. Die Nachfrage eines weiteren Bürgers offenbart, wie es darum bestellt ist: „in Ihrer Antwort … erwähnen sie sogenannte "Cop Killer"-Munition die Ihrer Meinung nach wohl von Sportschützen in Deutschland verwendet wird. Dies finde ich überaus interessant, denn real existierende Munition die die von Ihnen beschriebenen Eigenschaften aufweist nennt sich "Hartkernmunition", deren Besitz ist in Deutschland laut Waffengesetz (Anlage 2, Abschnitt 1, Punkt 1.5.4) verboten. Den Begriff "Cop Killer"-Geschoss kenne ich außer aus Ihrer Antwort einzig und allein aus dem Hollywoodstreifen "Lethal Weapon 3“ mit Mel Gibson und Danny Glover. Nun also meine Frage: Können Sie mittels irgendeiner Quelle Ihre Behauptung dass deutsche Sportschützen "Cop Killer"-Munition, welche durch Schutzwesten und sonstige physische Deckung schlägt … verwenden belegen? Oder kommt es häufiger vor dass Sie oder Ihre Partei Gesetzesvorlagen aufgrund von in Hollywood-Actionreissern erworbenem Wissen auf den Weg bringen?“.
Ist so eine Antwort eines verantwortlichen Politikers zum Lachen? Ja, das ist sie. Oder besser, das wäre sie, wenn es nicht so traurig wäre.
Die aufgeführten Beispiele zeigen klar, dass es im Hinblick auf das Waffenrecht in Deutschland, ja mehr noch im Hinblick auf die Freiheitsrechte der Bürger in diesem Land hoch an der Zeit ist, sich mit allen Mitteln, die unser demokratischer Rechtsstaat bietet gegen Willkür, Entrechtung und Verbote zur Wehr zu setzen. Das gilt für jeden einzelnen Legalwaffenbesitzer, aber vor allem auch für diejenigen Verbände und Organisationen, die sich bislang aus Angst vor klarer Positionierung und Kritik oder auch vor ungewohntem Arbeitsaufwand und Risiko verstecken. Sie werden damit nicht durchkommen!
Verweise
- Die große Irreführung
- Tricks der Waffengegner
- DJV distanziert sich von "Kriegswaffen"
- Die Linke, die Waffen und die Jagd
- Jäger und Waffenrecht