Die FDP ist nach allen Anfragen und Recherchen dieses Weblogs, waffenrechtlicher Organisationen und Fachzeitschriften die einzige Partei, die ohne wenn und aber zu den Rechten auf privaten legalen Waffenbesitz steht und von weiteren Restriktionen Abstand nimmt.
Natürlich, es gibt viele Gründe für die Wahl einer Partei bei einer Landtagswahl und die Konzentration auf das Waffenrecht als Entscheidungskriterium erscheint deshalb zunächst wenig sinnvoll. Aber diese Argumentation ist falsch.
Zwar ist das Waffenrecht in der Tat nur ein politischer Sachverhalt, aber wie das Deutsche Waffen Journal (dwj) bereits schrieb, ist es absolut geeignet, die Vorstellungen einer Partei von den Freiheitsrechten der Bürger zu belegen. Anders ausgedrückt: Wer im Waffenrecht die unbescholtenen Bürger unter Generalverdacht stellt und restriktivste Maßnahmen, bis hin zur faktischen Enteignung und zum faktischen Verzicht auf Grundrechte (Unverletzlichkeit der Wohnung) fordert, wer ein Klima der Rechtsunsicherheit (Messerverbot, Absage von Kontrollbesuchen) und Kostenzwänge (diverse neue Gebühren sowie Einführung von biometrischen Systemen) herbeiführt oder sich daran beteiligt, kann unserer Überzeugung nach auch nicht auf anderen Themenfeldern ehrlich freiheitliche Forderungen vertreten.
Die ein oder andere Partei mag in Programmen sehr wohl Elemente haben, die eine Absage an den Obrigkeitsstaat und die Stigmatisierung von Gruppen von Bürgern darstellen, etwa die Grünen. Wenn aber für Legalwaffenbesitzer andere Rechte zu gelten scheinen (wie die Forderungen in diesem Bereich nahelegen), ist auch der Rest unserer Meinung nach unglaubwürdig.
In der Waffenrechtsfrage sind die Positionen von SPD, Linken und Grünen ziemlich eindeutig gegen privaten Legalwaffenbesitz bzw. für seine weitere, teilweise dramatische Beschränkung bis hin zum Totalverbot privater Lagerung oder gar privaten Besizes.
Die CDU laviert unserer Meinung nach zu sehr in dieser Frage herum, bzw. positioniert sich überhaupt nicht oder nur sehr zögerlich, obschon sie inhaltlich, von einzelnen Ausrutschern abgesehen, wenigstens in Taten auch nicht die Absicht erkennen läßt, die Rechte von Legalwaffenbesitzern weiter zu beschneiden.
Insofern geht es uns eigentlich gar nicht um die Frage, wo man wie welche Waffen aufbewahren darf, sondern um Freiheitsrechte. Und obschon wir eigentlich überhaupt keine persönliche Nähe zur FDP haben, müssen wir nach sorgfältiger Abwägung aller uns bekannten Positionen sagen: Gehen Sie auf jeden Fall zur Wahl und überlegen Sie, ob Sie nicht wenigstens dieses Mal in NRW die FDP wählen wollen. Wir sind dafür.
Update 12.5.2010: Die Berechtigung unserer Empfehlung zeigt sich unseres Erachtens u.a. in der - leider erst gestern eingegangenen - Beantwortung unserer waffenrechtlichen Fragen (Click auf die Seiten zur Vergrößerung):


Ganz recht: die CDU schweigt, Rot-Rot-Grün will Verbote bis hin zum Totalverbot (was weiss Gott nicht von Sachkenntnis zeugt!) und die FDP vertritt vernünftige Positionen - in dieser Frage. Waffenrecht kann genau so gut eine Rolle spielen wie die Position zur Steuersenkung oder zu Afghanistan, warum nicht. Das ist sinnvoller als z.B. ein "Denkzettel" für Berlin (wofür eigentlich?).
AntwortenLöschenHeute den neuen Rheinisch-Westfälischen Jäger bekommen. Im Leitartikel, ich fall' vom Stuhl: Es gibt keine Partei, die die Jagd grundsätzlich ablehnt. Ach ja? Die Grünen lehnen nur eben alles ab, was damit zusammenhängt: Fallenjagd, Schußwaffen, Abwehr von wildernden Hunden & Katzen, Abschaffung der Jagdsteuer ... Wo leben denn die Verantwortlichen von dem Magazin? In NRW oder auch nur in Deutschland scheint's nicht!
AntwortenLöschenDas ist ja mal schief gegangen am Sonntag. Ich wage die Prognose, dass wir mit jeder möglichen Regierungskoalition nachteilige jagdrechtliche Veränderungen bekommen - von den Auswirkungen auf das Waffenrecht (Bundesrat!) ganz zu schweigen. Sicherlich auch ein Versäumnis unseres LJV und seiner Kommunikation. Hoffentlich lernen die daraus und nehmen proaktiver an Veränderungsprozessen teil (siehe "überraschendes" Rübenfütterverbot).
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