Allerdings fordert sie bei Ablehnung eine Begründung: Hinreichende Gründe müssen vorliegen. Welche das sein sollen? Bisher ist das undefiniert - das Amt entscheidet. Zu erwarten ist aber, dass etwa Krankheit oder dringende berufliche Termine ausreichen. Nichtsdestotrotz werden etliche gerichtliche Streitigkeiten erwartet: Denn nur das Gericht kann am Ende hinreichend klären, ob ausreichende Gründe gegeben seien - ein Kritikpunkt unter mehreren. ... Nicht geklärt ist auch vielerorts die Finanzierung der Kontrollen. Man braucht qualifiziertes Personal, das kostet Geld. Dem Vorschlag, man könne diese durch Geringverdiener mit 400-Euro-Jobs besetzen, hagelte Kritik entgegen. Denn wenigstens einer der Kontrolleure solle sich mit Waffen und dem Waffenrecht auskennen. Doch wer bezahlt diese Experten? In vielen Kommunen ist das Geld knapp, zusätzliche Kosten kaum zu tragen. Schon sehen einige Gemeinden deshalb die Zahlpflicht beim Waffenbesitzer selbst. Rund 150 Euro pro unangemeldete Kontrolle könnten fällig werden. ... Für Waffenbesitzer, die sich nichts vorzuwerfen haben, ist das ein Ärgernis: Warum sollen sie zahlen, wenn sie nichts falsch machen? Es mute doch komisch an, wenn unangemeldeter Besuch im eigenen Heim auch noch eigene Kosten verursacht, so Hans Scholzen, der Präsident des Verbands für Waffentechnik und Waffengeschichte (VdW).
- Link zur Sendung: http://infokanal.zdf.de/ZDFde/inhalt/26/0,1872,8059002,00.html?dr=1
- Ausführliches Interview mit Dr. Scholzen zum Thema Kontrollbesuche: www.vdw-duesseldorf.de
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
AntwortenLöschen