CDU und Presserat antworten JagdWaffenNetzwerk

Das JagdWaffenNetzwerk hatte sich an den Presserat gewandt, um sich über einen Artikel der taz zu beschweren, der insbesondere aufgrund seiner Bildauswahl unserer Meinung nach irreführend ist, und der CDU geschrieben, um unseren Standpunkt zum Legalwaffenbesitz (insbesondere zu anlaßlosen Kontrollbesuchen) und zur Änderung des Jagdrechts im Saarland (insbesondere Verbot der Fallenjagd) zu verdeutlichen. Nach rund drei Monaten (und insgesamt drei schriftlichen Nachfragen an die CDU) haben wir die Antworten erhalten.

Fall 1: In Baden-Württemberg wurden Kontrollen bei Waffenbesitzern durchgeführt, bei denen es Beanstandungen gab. Die taz illustrierte dies in unserer Meinung nach irreführender Art. Dagegen legten wir Beschwerde beim Presserat ein: "Ich sehe in dem Beitrag bzw. seiner Illustration einen Verstoß gegen Ziffer 2. Begründung: Der Artikel behandelt eine Kontrolle bei privaten Waffenbesitzern, bei der Mängel festgestellt wurden. Hintergrund des Artikels ist somit das deutsche Waffenrecht mit sehr kontroversen Standpunkten in Bezug auf privaten Waffenbesitz. Dem Artikel beigefügt ist ein Bild, auf dem mehrere Waffen zu sehen sind: Eine Vorderschaft-Repetierflinte (vulgo "Pumpgun") mit Pistolenschaft, ein teilweise zerlegtes militärisches Sturmgewehr G3 und eine von mir nicht identifizierbare Kurzwaffe. Zusätzlich findet sich ein Handtuch auf dem Bild. Die Flinte ist ein verbotener Gegenstand, das Sturmgewehr ist eine Kriegswaffe - beide sind somit bei privaten Waffenbesitzern nicht erlaubt, sondern wären höchst illegal. Natürlich wurden solche Waffen auch nicht bei der genannten Kontrolle gefunden. Insbesondere im Kontext des Handtuchs oder Küchentuchs (= häusliche Umgebung) suggeriert das Foto, dass es sich hierbei um Waffen in privatem Besitz handelt. Untertitelt ist das Bild mit "Gehören in den Schrank: Waffen. Foto:ap". Die Richtlinien des Presserates sagen: „Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. ... Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.“ Sowie (Richtlinie 2.2 – Symbolfoto) „Kann eine Illustration, insbesondere eine Fotografie, beim flüchtigen Lesen als dokumentarische Abbildung aufgefasst werden, obwohl es sich um ein Symbolfoto handelt, so ist eine entsprechende Klarstellung geboten.“ Im vorliegenden Fall ist nicht erkennbar, dass es sich um ein Symbolfoto handelt. Selbst wenn das aber so beschrieben wäre, wäre es m.E. unzulässig, da die Abbildung verbotener Waffen/ Kriegswaffen nicht symbolisch für privaten Waffenbesitz stehen kann, weil damit zu Unrecht schwere Rechtsverstöße visualisiert werden, die insbesondere angesichts der derzeit sehr kontroversen Diskussion zu einer Stigmatisierung von Legalwaffenbesitzern führen."

Der Presserat konnte sich dieser Auffassung nicht anschließen und war der Auffassung, daß „der Leser das Foto eindeutig als Symbolfoto erkennen kann. In der Bildunterschrift wird hier nur mitgeteilt, daß es sich hier um Waffen handelt, die in den Schrank gehören. Beispielhaft sind hier verschiedene Modelle zu sehen. Es wird nicht behauptet, dass es sich hier um diejenigen Waffen handelt, die bei der im Beitrag geschilderten Untersuchung gefunden wurden.“
Diese Antwort ist für uns nicht nachvollziehbar und wir halten das Konstrukt des "Symbolfotos" für insgesamt bedenklich. Entweder es gibt Fotos zur Illustration oder es gibt keine. Einfach irgend ein Foto ohne Aussagewert zu verwenden, nur um ein Bildelement für das Druckbild zu haben, verträgt sich unserer Meinung nach nicht mit dem Auftrag zur Berichterstattung. Zudem kann unserer Meinung nach unter dem Deckmantel des "Symbolfotos" in unzulässiger Art Einfluß auf die Wahrnehmung eines Sachverhaltes genommen werden.

Fall 2: Die Anfrage an die CDU hatten wir an die Pressestelle geschickt. Darin hatten wir erstens die Rolle der Partei im Zusammenhang mit der erneuten Verschärfung des Waffenrechts kritisiert und einige Fakten zum legalen Waffenbesitz aufgeführt. Zweitens hatten wir die bedauerliche Entwicklung des Jagdrechts im Saarland zum Anlaß genommen, die Position zur Jagd im Allgemeinen und zu den saarländischen Änderungen im Besonderen zu hinterfragen, die ja mit der Stimme der CDU verabschiedet worden waren. Interessanterweise antwortete nicht die Pressestelle, sondern der Bürgerservice. Wir würden der CDU empfehlen, einen interessanten Beitrag in Die Welt zur Relevanz von Blogs für die politische Meinungs- und Willensbildung zur Kenntnis zu nehmen: http://www.welt.de/webwelt/article6968084/Deutsche-Blogger-mischen-endlich-die-Politik-auf.html.
Wesentlicher aber ist, daß uns die Antworten nicht zufrieden stellen. So heißt es u.a. zum Waffenrecht, bei der Prüfung von Verschärfungsmöglichkeiten sei der Erwartung der Angehörigen der Winnenden-Opfer Rechnung zu tragen gewesen. Das ist allerdings ein Novum in der Gesetzgebung. Uns wäre es jedenfalls neu, wenn die Wünsche von Opfer-Angehörigen oder Opfern selbst im Falle von Straßengewalt, Vergewaltigung oder Totschlag berücksichtigt worden wären. Die Frage nach Opfern erster und zweiter Klasse erscheint uns somit berechtigt. Selbstbewußt heißt es weiter bei der CDU "Das Ergebnis [der Waffenrechtsverschärfung] kann von allen Betroffenen mit getragen werden". Da haben wir aber irgend etwas nicht verstanden. Die vielen neuen Initiativen von Legalwaffenbesitzern sind doch sicher nicht entstanden, um die Waffenrechtsverschärfung zu feiern. Die Interpretation des Verweigerungsrechtes einer unangemeldeten Kontrolle schließlich ist abenteuerlich. Aber auch dazu gibt es mittlerweile einige heftige Kontroversen, die wohl erst mit Beispielurteilen beendet sein werden:
http://infokanal.zdf.de/ZDFde/inhalt/26/0,1872,8059002,00.html?dr=1.
Unser Lieblingssatz jedoch bezieht sich auf die Jagd. Dort heißt es "Insbesondere der Abschuß von Katzen und Hunden und das Aufstellen von Fallen sind sehr umstritten. Daher müssen wir sämtliche Aspekte, insbesondere auch die des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigen, eine angemessene Lösung finden und eine ausgewogen angemessene Rechtslage schaffen". Man könnte den Eindruck bekommen, Jäger fragten sich vor einem Reviergang regelmäßig, ob sie denn Hund, Katze oder Reh mit nach Hause bringen sollten oder jagd und Umwelt-/Naturschutz seien Gegensatzpaare. Bedauerlich.



1 Kommentare:

  1. Ach ja der Presserat. Da gäb es viel zu sagen. Ich habe mich mehrfach beschwert, natürlich umsonst, denn die Medien, die sind ok, es sei denn sie verletzen die political correctness. Beispiele gefällig? Bitte: http://www.pi-news.net/2010/05/presserat-schuetzt-kinderschaender/#more-134734

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