Fehlgeleitetes Fütterungsverbot in NRW

In Nordrhein-Westfalen haben sich "über Nacht" die Fütterungsvorschriften geändert und mit Recht viel Kritik von Pächtern und Eigenjagdbesitzern zur Folge gehabt. Daß sich auch tagesaktuelle Medien ohne jagdlichen Bezug in diesem Sinne äußern ist neu und sollte z.B. auch beim Landesjagdverband NRW Beachtung finden. Diese Mitte Dezember verabschiedeten Bestimmungen, die bereits zum 1. Januar 2010 in Kraft traten, sehen u.a. vor:
Verbot der Rübenfütterung für Schalenwild außer Schwarzwild (nur noch Heu und Grassilage),
Fütterungsverbot für Schwarzwild mit Ausnahme vom Veterinäramt festgestellter Notzeiten, Schwarzwildkirrung mit nicht mehr als einem Liter je Kirrstelle zu jedem Zeitpunkt, Nichtanzeige der Kirrstelle bei der Unteren Jagdbehörde ist eine Ordnungswidrigkeit.

Diese Bestimmungen haben zusammen mit der Schnelligkeit ihres Inkrafttretens die großen Mengen, rechtzeitig eingelagerten Rüben von Pächtern und Eigenjagdbesitzern entwertet und als Futtermittel illegalisiert. Immerhin hat die Obere Jagdbehörde - scheinbar nach Intervention des LJV NRW, aber auch aufgrund der Beschwerden Betroffener - am 8.1.2010 die Untere Jagdbehörde dahingehend informiert, daß Ausnahmen vom Rübenverbot möglich sind und von der Einleitung entsprechender Bußgeldverfahren bis zum 30.4.2010 bei nichtgenehmigter Rübenfütterung abzusehen ist. Die offensichtliche Nichteinbeziehung des LJV in Bezug auf die schlagartige Umsetzung des Rübenfütterungsverbotes spricht nicht dafür, daß der Landtag in NRW sich in diesem Punkt sehr mit den Bedürfnissen von Jägern (Entwertung der Einlagerung) oder des Wildes (Gewöhnung seit Herbst an die Rübenfütterung) beschäftigt hat. Auch den Jagdbehörden hätte es gut angestanden, eigeninitiativ entsprechende Hinweise zu geben.


Um so erfreulicher, daß selbst Tageszeitungen die Verordnung kritisch aufgreifen. So hat das
Portal der WAZ-Gruppe "Der Westen" einen bemerkenswerten Artikel veröffentlicht. Kritisiert wird in dem Artikel, daß das Verbot der Rübenfütterung überraschend kam und es wird auch festgestellt, daß nun nicht mehr Pächter oder Eigenjagdbesitzer, sondern das Veterinäramt bestimme, ob Notzeit sei oder nicht - und zwar in der Regel wohl ohne Erkenntnisse aus erster Hand - nämlich aus den Revieren. Ein Pächter wird umfangreich zitiert: "Das Rübenverbot bringt ihn besonders auf. Saftfutter sei überlebenswichtig für das Rot- und Rehwild. 'Wenn kein Saftfutter gefüttert wird, provoziert man Schälschäden an den Bäumen', sagt Bökamp. Deshalb geht er mit 'Anuk' (Arbeitsgemeinschaft Natur, Umwelt, Kultur) gegen die neue Verordnung an. Mit Protestschreiben und -anrufen. Und einer Unterschriftenliste, die 'Anuk' während der Dortmunder Jagdmesse 'Jagd und Hund' im Februar einreichen möchte." Wenn diese Bestimmungen für die Untere Jagdbehörde ebenfalls überraschend kamen, wie ein Zitat eines Mitarbeiters in diesem Artikel nahelegt, ist das ebenfalls Anzeichen einer Fehlentwicklung in NRW. Natürlich ist der Hintergrund des Verbots die Absicht der Schwarzwild-Dezimierung. Hinzu kommt die Angst vor der Schweinepest, die aber nicht an jedem Ort tatsächlich gegeben ist. Von daher ist die Initiative zur Abschaffung dieser Verordnung auch angesichts der Ausnahmen bis Ende April 2010 empfehlenswert.

Die Argumentation des LJV NRW zum Thema Rübenfütterung im Rheinisch-Westfälischen Jäger 2/2010 ist unserer Meinung nach falsch, weil sie aussagt: "Einzelne schwarze Schafe, die 'ihr Wild' weiter so füttern, wie sie dies 'immer schon' gemacht haben, können wir nicht brauchen - erst recht keine grauen Nebenherden! Füttern sie also Schalenwild (das niemand persönlich, sondern allen 'gehört') in Notzeiten weiter sachgerecht." Zunächst ist der mehrfach strapazierte Vergleich mit der Schafherde für eine auf freiwilliger Organisation verantwortungsvoller Männer und Frauen basierende Gemeinschaft mir gewählten Vertretern unangemessen und wird durch die unpassenden Ausrufezeichen noch unerträglicher. Und zweitens ist die Aufforderung zur sachgerechten Fütterung angesichts einer gesetzlichen Änderung, die zumindest "umstritten" genannt werden kann, zweifelhaft.

http://www.derwesten.de/staedte/brilon/Wild-muss-ohne-Rueben-durch-den-Winter-id2414546.html

1 Kommentare:

  1. Es ist wieder einmal bedauerlich, wie die Hege überreguliert und gegängelt wird. Erstaunlich, wie überall in NRW die Gefahr der Schweinepest erkannt wird und die Ortskenntnis der Pächter indirekt bezweifelt wird. Mit diesem Kurs wird der Pächter früher oder später nur noch Erfüllungsgehilfe fremder Interessen (Unfallwild, Schweinepest, Vogelgrippe etc.) und darf nicht nur an die Arbeit, sondern zusätzlich auch noch bezahlen (Jagdsteuer). Schon von daher ist der Kompromiß in NRW faul (Tausch Steuer gegen Unfallwildbeseitigung). Ohne mich!

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