Dammbruch in NRW: Unfruchtbarmachung von Federwildgelegen

Das neue Jagdgesetz in Nordrhein-Westfalen ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung, der wir aufgrund der dadurch zum Ausdruck kommenden Abkehr von der Jagd zu Gunsten des „Unfruchtbarmachens“ den Charakter eines „Dammbruchs“ zuschreiben, ist die neue Befugnis der Oberen Jagdbehörde, mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten in Einzelfällen Gelege von Federwild ausnehmen oder unfruchtbar machen zu lassen.
So heißt die ergänzende Passage im Gesetz wörtlich: „das Ausnehmen oder Unfruchtbarmachen der Gelege von Federwild im Interesse der Volksgesundheit, im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt, zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden, zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt, zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken oder für Zwecke der Aufzucht mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten gestatten, sofern es keine andere zufrieden stellende Lösung gibt.“ Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=11861&ver=8&val=11861&menu=1&vd_back=N

Man kann an dieser Stelle einwenden, dieser Eingriff bedürfe immer noch der Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten und sei nur in den genannten Fällen möglich und daher würden die Unfruchtbarmachung oder Entfernung von Gelegen Ausnahmen bleiben. Dabei werden aber zwei wichtige Punkte übersehen: 1. die genannten Fälle sind so zahlreich und weit gefaßt (z.B. Schutz der Pflanzen und Tierwelt), daß sie vergleichsweise leicht eintreten können und wichtiger hat 2. diese Bestimmung Beispielcharakter, weil hier veterinärmedizinische Maßnahmen an Stelle der Bejagung treten oder als Alternative erscheinen.

Man kann nicht sagen, daß die Jagd auf Federwild nicht verantwortungsvoll ausgeübt worden wäre wie die Strecken zeigen. In NRW sind im Jagdjahr 2008/2009 z.B. 2.626 Kanadagänse (+ 508), 4.526 Nilgänse (+ 936), 5.924 Graugänse (+ 313), 607.594 Ringeltauben (+ 5.776) und 94.932 Stockenten (- 1.327) zur Strecke gekommen. Damit ist NRW bei der Gänsestrecke auf Platz 1 in der Bundesrepublik. Bundesweit wurden in diesem Jagdjahr 53.032 Wildgänse (+ 8.926), 921.186 Wildtauben (+11.676) und 46.8262 Wildenten (-16.074) erlegt.

Vergessen werden darf bei der Bewertung insbesondere der Gänseproblematik nicht das Verhalten der Deutschen, das aus falsch verstandener "Vogelfreundschaft" oder als Freizeitbeschäftigung - nicht nur im Winter - stellenweise zu extremer Fütterung führt. Entsprechende Verbote werden vielerorts nicht konsequent überwacht und geahndet.
Zwar werden vielerorts Überpopulationen von Federwild, insbesondere Nil- und Kanadagänsen, als problematisch betrachtet, deren (zulässige) Bejagung wird aber oft genug abgelehnt. So heißt es z.B. in einem Bericht aus Mönchengladbach: "Deren Sprecher Joachim Roeske legte im Umweltausschuss dar, was seine Fraktion beobachtet hatte: Dass die Bereiche Kreuzweiher Odenkirchen und Schloss Wickrath unter den dort 'massenhaft auftretenden' Kanadagänsen litten. Am Kreuzweiher seien Ende Oktober zwischen 100 und 150 Federtiere gesichtet worden. Als Problem sieht die Bezirksfraktion die Hinterlassenschaften der Gänse und deren Appetit an, der zu Kahlfraß auf den Grünflächen führe und diese damit zerstöre" (Quelle: http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/moenchengladbach/Laestige-Kanadagaense_aid_793656.html). In einem anderen Bericht aus Mülheim an der Ruhr wird berichtet welche Reaktionen die Ausweitung der Jagd auf Federwild hat: "Vogelfreunden war im Herbst schon aufgefallen, dass der Bestand drastisch geschrumpft war. Seit dem 18. August durfte geschossen werden. Begründet wurde die Ausnahmeregelung mit der Überpopulation, die für einen 'übermäßigen Wildschaden' verantwortlich gewesen sein soll. Schäden müssen Landwirte durch Vögel generell hinnehmen, sie dürfen nur nicht übermäßig sein. Seit dem 1. November läuft jetzt die reguläre Bejagungszeit. Sie dauert noch bis zum 15. Januar. Die seitdem erlegten Tiere sind in der Liste noch gar nicht berücksichtigt. Küchler bezweifelt, dass die Tiere tatsächlich so viel vertilgen, dass ein ernsthafter Schaden entstehen würde. Wenn dies wirklich so sei, sollte man Mittel nutzen, um die Tiere zu vergrämen". Zur Diskussion stand hier die Erlegung von lediglich 150 Gänsen in zweieinhalb Monaten. (Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/Bestand-gefaehrdet-id2337415.html)

Weiterhin nicht übersehen werden darf der Umstand, daß vielerorts insbesondere Kanada- und Graugänse gar nicht von Wildvögeln abstammen, sondern das Ergebnis von Aussetzungen sind, Überpopulationen also (aus verschiedenen Motiven) stellenweise durch Menschen herbeigeführt worden sind.



Überangebot an Futter in Sträuchern und am Boden in stark von Federwild frequentiertem Naherholungsgebiet



Beeinträchtigung von spielenden Kindern und PKW-Verkehr durch Überpopulation von Gänsen möglich



Fütterungsverbote müssen konsequent durchgesetzt werden.

Auch berücksichtigt werden muß die teilweise stattfindende bewußte Erschwernis der Jagd: Ein Beispiel für eine systematische Anleitung zur Analyse des Verhaltens von Jägern bietet die Seite http://www.gaensewacht.de/index.php?option=com_content&view=article&id=49&Itemid=56. Auch wenn das dort beschriebene Vorgehen rechtlich einwandfrei sein sollte (eine solche Überprüfung kann hier nicht erfolgen) und tatsächlich nur Verstöße gegen das Jagdrecht u.a. Gesetze dokumentiert werden sollten, kann die angeregte Beobachtung und Dokumentation des Jägers und seines Tuns erheblich störend sein - und sei es nur, weil das Federwild leicht vergrämt werden kann. Allerdings ist festzustellen, daß zunehmend Kritik an der Jagd auf arktisches Federwild bzw. geschützte Arten mit der Kritik an der Federwildjagd generell oder der Jagd im Allgemeinen vermischt wird.
So heißt es z.B. unter http://www.komitee.de/index.php?gaense: "Zugvögel wie Wildenten, arktische Gänse, Schnepfen und Wildtauben sind beliebte Zielscheiben. Hier beschränkt sich die 'Hege', der Fachausdruck in der Jägersprache für Wildtierschutz, oft ausschließlich auf den Abschuß. Rund 1,5 Millionen Zugvögel fallen so jährlich Deutschlands bewaffneten Naturschützern zum Opfer ". An anderer Stelle dieser Plattform heißt es : "Die Erwartungen der deutschen Natur- und Tierschutzverbände sind hoch. Neben einigen abweichenden Positionen erwarten alle Verbände zumindest ein Verbot der Zugvogeljagd, der Jagd mit Fallen und der Falknerei, ein Ende von Wildfütterungen und der Verwendung von Bleischrot sowie die drastische Verkürzung des Kataloges jagdbarer Arten".

Ein häufiger Fehler jagdkritischer Gruppen ist die mangelhafte oder nicht deutlich kommunizierte Unterschiedung der verschiedenen Gänsearten, der sauberen Aufarbeitung der Überpopulationsursachen (Stichworte: Aussetzung, Fütterung) und der ebenso sorgfältigen Feststellung der limitierenden Faktoren für bestimmte Arten (Stichworte: Freizeitdruck, Windkraftanlagen, Hochspannungsleitungen).

Am Ende könnten niederländische Zustände stehen, die zwar ein nahezu vollständiges Jagdverbot bedeuten, wo aber trotzdem regelmäßig veterinärmedizinische Maßnahmen eingesetzt werden müssen (Einfangen und Töten insbesondere von Flugwild), um Überpopulationen beherrschen zu können. Selbstverständlich kritisieren die Jagdgegner bzw. "Vogelfreunde" auch dies: "Begründet wurde die Maßnahme durch die Provinzregierung Noord-Holland mit zunehmenden Schäden in der Landwirtschaft, die insbesondere die übersommernden Gänse (Brutvögel, Familien und Nichtbrüter) anrichten würden. Auf Texel sei den Landwirten bisher ein Schaden von 90000 Euro pro Jahr entstanden. Daher wurde beschlossen, insgesamt 6000 Grau-, Bläss- und Nonnengänse einzufangen und zu töten. Die Stiftung Natuurmonumenten, der der Großteil der Gänsebrutgebiete auf Texel gehört und pflegt, rechtfertigte in einer E-Mail an protestierende Natur- und Tierschützer die Tötungsaktion mit dem Schutz der Wiesenvögel, die durch die vielen Gänse gefährdet würden." ... "Ungeachtet dieser Proteste geht die Tötungskation in den Niederlanden allerdings weiter. Mitte Juli 2008 wurden in der Provinz Utrecht über 1000 Nonnengänse durch Mitarbeiter der Firma 'Duke Faunabeheer' eingefangen, mit Viehtransportern in einen Betrieb nach Flevoland gefahren und dort vergast. Die Fangaktion konnte dieses Mal von Mitarbeitern der Tierschutzorganisation Faunabescherming auf Video festgehalten werden. Ein vierminütiges Video steht im Internet zum Download bereit (http://www.faunabescherming.nl)."

Abschließend läßt sich feststellen, daß im Hinblick auf die vielerorts vorhandene Federwild-Problematik die gesetzlich zulässige und waidgerechte Jagd angemessen gewürdigt werden sollte und nicht Anlaß sein darf, gegen die Jagd und ihre Akzeptanz Stimmung zu machen. An Stelle der scheinbaren Alternativen Vergrämung (zeitlich und örtlich beschränkter Effekt) und Unfruchtbarmachung von Gelegen (potenziell unnötiger Eingriff mit möglichem Beispielcharakter für nicht-jagdliche Methoden der Populationsbeherrschung) sollte eine stärkere Aufklärung der Bevölkerung - insbesondere durch betroffene Kreisjägerschaften - und eine stärkere Überwachung des Fütterungsverbotes treten.

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